Unzulässige Preiserhöhung: So sichern sich Vodafone-Kunden eine Rückzahlung zu viel gezahlter Tarifgebühren
- Viele Vodafone-Kunden mussten in den letzten Jahren steigende Grundgebühren in verschiedenen Festnetztarifen hinnehmen.
- Allerdings hatte der Netzbetreiber womöglich nicht das Recht, die Gebühren einseitig anzuheben, wie der Europäische Gerichtshof in einem Urteil feststellte.
- Damit haben zahlreiche Kunden möglicherweise Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Grundgebühren.
- Allerdings müssen betroffene Kunden sich einer Sammelklage anschließen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wer einen Festnetzvertrag für Internet, Telefonie oder TV bei Vodafone hat, wird sich vielleicht noch erinnern: Der Netzbetreiber hat in den letzten Jahren die Grundpreise angehoben. Seit 2023 stieg die Grundgebühr für viele Kunden in Festnetztarifen um zumeist monatlich 5 Euro. Bei dieser Preiserhöhung verwies Vodafone auf eine Klausel in den Verträgen, die eine solche Anpassung nahezu ohne konkrete Begründung ermöglichte – was unzulässig ist, so sah es der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil Aktenzeichen C-669/24.
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Diese Entscheidung ist Wasser auf die Mühlen der Verbraucherzentralen, die schon lange gegen Vodafone und dessen aus ihrer Sicht unrechtmäßige Preiserhöhungen vorgehen.
Sammelklage nun mit deutlich mehr Aussicht auf Erfolg
Die Verbraucherschützer haben eine Sammelklage angestrengt, der sich betroffene Kunden anschließen können. Sie wollen erreichen, dass Vodafone zu viel gezahlte Grundgebühren an die Kunden zurückzahlt. Dazu werden noch Zinsen auf diese Beträge fällig, so zumindest die Rechtsauffassung der Verbraucherschützer.
Es ist nun an den Richtern am OLG Hamm, diesen Fall zu entscheiden. Sie müssen sich hierbei am EuGH-Urteil orientieren. Aus Sicht der Verbraucherzentralen bedeutet das eine ausgezeichnete Chance für eine Entscheidung zu Gunsten der Kunden.
Wer kann auf eine Rückzahlung hoffen?
Grundsätzlich kommst Du für eine Rückzahlung in Betracht, wenn Du seit 2023 Festnetzkunde bei Vodafone bist oder warst und während dieser Zeit die Grundgebühr seitens Vodafone mindestens einmal angehoben worden ist. Ob Du Dich der Sammelklage anschließen kannst, findest Du schnell und unkompliziert im kostenlosen Klagecheck der Verbraucherzentralen heraus.
Deine Ansprüche auf eine Rückzahlung sicherst Du Dir im Anschluss allerdings nur, wenn Du Dich in das Klageregister einträgst. Dies ist kostenlos beim Bundesamt für Justiz möglich. Im Anschluss können Ansprüche betroffener Kunden auch nicht mehr verjähren.
Bis jetzt haben sich gut 116.000 Kunden der Sammelklage angeschlossen.
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