Handyvertrag richtig kündigen – das solltest Du beachten!
Einige Verbraucherschutz-Gesetze begrenzen die Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Vertragsverlängerung deutlich: Zwar sind weiterhin 24 Monate Mindestvertragslaufzeit erlaubt. Jedoch wird die Kündigungsfrist ab dem 01.03.2022 maximal nur noch 1 Monat betragen. Zudem dürfen sich Verträge nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur noch um maximal 1 Monat verlängern.
Verpasst Du also die rechtzeitige Kündigung zum frühesten Zeitpunkt, ist der Schaden nun gering. Zuvor waren Laufzeitverlängerungen von bis zu 12 Monaten erlaubt – bei Verträgen mit Preisstaffelung und starken Preiserhöhungen war dies oft eine unangenehme Überraschung.
Wieso es sinnvoll ist, den Handyvertrag rechtzeitig zu kündigen
Eigentlich spricht nichts dagegen, einen Vertrag sofort nach Vertragsabschluss zu kündigen. Dann kannst Du das nicht mehr vergessen. Hierbei spielt es keine Rolle ob Du einen SIM-only-Vertrag oder einen Vertrag mit Handy hast.
Zudem kommt es bei einigen Verträgen vor, dass sich die Grundgebühr zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erhöht. Mit einer rechtzeitigen Kündigung und einem Wechsel zu einem anderen Tarif kannst Du dem entgehen.
Typische Vertragslaufzeiten
Manche Handyverträge sind monatlich kündbar, andere haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Manchmal gibt es noch Verträge „ohne Vertragslaufzeit“. Warum dies aber irreführend sein kann, liest Du im verlinkten Artikel.
Falls Du einen Vertrag mit langer Laufzeit hast, dann kannst Du diesen bei fast allen Anbietern bis einen Monat vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Bis zum 01.03.2022 war noch eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten erlaubt.
Die Laufzeit und wichtige Fristen stehen unter anderem auch im Produktinformationsblatt. Warum genau dieses jedoch kritisch zu sehen ist, erfährst Du in unserem Extra-Beitrag.
Spätestens nach 24 Monaten wechseln
Der Mobilfunk-Markt ist einem ständigen Preisverfall unterworfen. Es ist daher fast immer günstiger, nach zwei Jahren einen neuen Vertrag abzuschließen.
Vor allem, wenn Du einen Vertrag mit Handy hast, dann solltest Du immer so früh wie möglich kündigen. Denn der Effektivpreis, den wir in unseren Artikeln immer mit angeben, gilt natürlich nur, wenn man die Tarifkosten in der Mindestvertragslaufzeit mit dem Wert des Handys verrechnet. Da Du aber nach zwei Jahren kein neues Smartphone bekommst, zahlst Du kräftig drauf, wenn der Vertrag über die Mindestvertragslaufzeit hinaus läuft.
Im Folgenden haben wir noch mal die wichtigsten Fakten zum Thema „Handyvertrag kündigen“ zusammengetragen.
Weitere Informationen zur Kündigung
Das solltest Du beachten, wenn Du den Handyvertrag kündigst
- Kündige möglichst bald nach Vertragsunterzeichnung, denn dann kannst Du das schlichtweg nicht mehr vergessen. Wir würden allerdings empfehlen die Widerrufsfrist abzuwarten, da ansonsten Deine Kündigung als Widerruf gewertet werden könnte. Spätestens musst Du einen Monat vor Vertragsende gekündigt haben, sonst verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Entscheidend ist das Eingangsdatum Deiner Kündigung bei Deinem Mobilfunkanbieter.
- Falls Dein Vertrag nach dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde, dann kannst Du auch per E-Mail kündigen. Tipp: Es ist manchmal schwer eine E-Mail-Adresse der Anbieter zu finden. Im jeweiligen Impressum muss jedoch eine angegeben sein. Diese kannst Du problemlos nutzen. (Die Betreiber möchten Dich natürlich lieber an die Hotline locken um Dich von Deinem Vorhaben abzubringen.) Hier sind ein paar Beispiele:
- freenet / mobilcom debitel: [email protected]
- Telekom: So kannst Du in wenigen Schritten bei der Telekom den Handyvetrag kündigen
- Vodafone: [email protected]
- o2: [email protected]
- klarmobil: Infos zur klarmobil-Kündigung
- Falls Dein Vertrag vor dem 01.10.2016 abgeschlossen wurde, dann musst die Kündigung unterschrieben sein und per Fax oder Brief versandt werden.
- Lass Dir die Kündigung schriftlich bestätigen. Dann kann es keine unangenehmen Überraschungen geben.
- Wenn Du Deine Rufnummer mitnehmen möchtest, dann kannst Du dies in der Regel bei Deinem neuen Mobilfunkanbieter im Bestellprozess veranlassen.
Vorlage für eine Kündigung
Mobilfunk Provider XY
Hauptstraße 41
12345 BerlinBetreff: Kündigung des Vertrages 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich fristgerecht meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Vertragsangaben:
Mobilfunknummer: 0123 – 45678910
Vertragsnummer: 123456789
Kundennummer: 123456789
Vertragsart: Mobilfunk
Vertragsbeginn: 04.10.2018Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann
Hauptstraße 42
12345 Berlin
In einem anderen Ratgeber erfährst Du, was Du alles zu Internet- und Festnetz-Tarife wissen musst!
Auf der Suche nach einem richtig guten Handyvertrag? Dann haben wir für Dich die besten Handytarife und günstige Handyverträge in der Übersicht!
Polifka 09.05.2023, 20:35
Hallo,
ist es rechtens wenn ich meinen Handy-Vertrag pünktlich kündige das ich bei einigen Anbietern noch verpflichtet werde die Hotline anzurufen um meine schriftliche Kündigung nun auch noch mündlich zu bestätigen incl. aller Versuche mich trotzdem zu halten.
wer nicht innerhalb einer bestimmten Zeit anruft dem wird der Vertrag nicht gekündigt.
Daniel Molenda 10.05.2023, 01:03
Hallo Polifka, für eine rechtsverbindliche Aussage müsste sich das ein Anwalt oder Gericht genauer anschauen. Fakt ist jedoch, dass eine schriftliche Kündigung oder die Kündigung per Kündigungsbutton in der Regel akzeptiert wird bzw. auch ohne mündliche Bestätigung gültig sein sollte.
Natürlich versuchen einige Anbieter, mit vermeintlich notwendigen Rückrufbitten Druck aufzubauen – die Kündigung wird dann dennoch akzeptiert.
Üblich ist noch, dass eine "Kündigungsvormerkung" telefonisch bestätigt werden muss. Eine schriftliche Kündigung jedoch nicht.
Wir sind sehr an den Beispielen interessiert. Bitte sende uns das Kündigungsschreiben und die Antworten der Anbieter an [email protected]
Wir lassen die Vorgänge prüfen und ggf. schreiben wir auch einen Artikel dazu.
Alexander Schenk 24.07.2024, 23:10
Das habe ich bei 1&1 auch erlebt, ich musste extra nochmal anrufen und die Kündigung zu bestätigen und vorzumerken, desweiteren wollten die mich betrügen ich ging daraufhin zum Verbraucherschutz. Und mit dem angebot ich altes handy gegen geld auszutauschen ich sollte 300 euro bekommen, musste aber erst mein Kontostand bei denen auf null ausgleichen, das hat mehr als drei Monate gedauert, meine meinung ist das die mich da auch betrügen wollten, weis es aber nicht genau. 1&1 nie wieder. NICHT EMPFEHLENSWERT
Tobias 17.12.2022, 14:41
Hallo, ich hätte eine Frage, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich habe meinen Handyvertrag, der seit 3 Jahren läuft, mit den Worten "hiermit kündige ich meinen im Betreff genannten Handyvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." gekündigt. Daraufhin habe ich eine Antwort erhalten, dass der Vertrag zum 27.11.2023 gekündigt wird. Ich habe mich leider verlesen und dachte, es wäre 2022. Nun habe ich vor 2 Tagen eine Rechnung erhalten und gemerkt, dass da was nicht stimmt. Kündigungsbestätigung noch einmal angesehen und diesmal das Datum richtig gelesen, weiter unten steht dann noch "Sie haben die Möglichkeit, Ihren Vertrag zum Ende der aktuellen Laufzeit oder mit einer Frist von einem Monat zu beenden. Bis zu Ihrem Kündigungstermin haben wir die vertragliche Pflicht, Sie mit Ihrem DeutschlandSIM-Anschluss weiter zu versorgen.
Falls Sie den Vertrag früher beenden möchten, können Sie dies durch das Kündigungsrecht des Telekommunikationsgesetzes tun. Bitte teilen Sie uns dies unter der Rufnummer … mit. Sie erreichen uns täglich zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr." Kann ich hier irgendwas tun und sofort kündigen oder muss ich wieder einen Monat warten, da ich selbst schuld bin und mich nicht sofort gemeldet habe?
Marcus 19.12.2022, 11:43
Hallo Tobias,
der Vebraucherschutz hat das entschieden: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/wichtige-neue-kundenrechte-fuer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879. Das Beste wird sein, wenn Du Dich noch mal bei Drillisch meldest und dort direkt abklärst, was Du in Deinem Fall tun kannst, die Antwort von denen, die Du bekommen hast, klingt ja recht vielversprechend.
Viele Grüße,
Marcus
Heine27 03.11.2022, 19:00
Hallo zusammen,
bei mir läuft grad folgendes:
Ich hatte mich entschieden ein Samsung zu kaufen. Auf dem Homepage von Samsung sah ich die Versicherung von Samsung Care+. Das Handy habe ich vor Ort von einem Handy Shop geholt, der Verkäufer meinte, dass das Angebot von Samsung beendet ist und mir eine andere kostenpflichtige Versicherung angeboten mit dem Vorteil, man könne es sofort wieder kündigen wenn man es nicht mehr braucht.
Vor ein paar Tagen sah ich auf dem Homepage von Samsung, dass das Angebot immernoch gilt.
Der Verkäufer hat mich einmal so getäuscht und einmal in Bezug auf die sofortige Kündbarkeit. Denn die Versicherung, hat meine sofortige Kündigung abgelehnt.
Was denkt ihr kann ich tun?
Daniel Molenda 03.11.2022, 20:36
Hallo Heine, wenn Dir viel an der Versicherung liegt, kannst Du versuchen, den Kauf rückgängig zu machen. Allerdings hast Du keinen gesetzlichen Anspruch darauf, wenn Du die Ware im stationären Handel gekauft hast. Das wäre dann eine kulante Entscheidung des Shops.
Aktionen aus Online-Angeboten sind nicht notwendigerweise übertragbar auf die Angebote in den Läden – selbst wenn es sich um das gleiche Unternehmen handelt.
Hulk 25.10.2022, 15:13
Hilfe!!!?
Ich habe einen Handyvertrag monatlich kündbar. Mit 25 Euro Rabatt pro Monat. Ab den 24 Monat fällt jedoch der Rabatt Weg und man zahlt den höheren Betrag. Deshalb wollte ich ein Monat vor Wegfall des Rabatts kündigen. Mein Anbieter hat gesagt,dass es nicht geht dass ich heute zum 16.08.2024 kündigen kann sondern erst in zwei Jahren ein Monat vor Wegfall des Rabatts. Oder jetzt kündige dann würde der Vertrag nur noch ein Monat laufen. Stimmt das? Wenn nein, auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich mich berufen.
Daniel Molenda 27.10.2022, 13:12
Hallo Hulk, seit dem 01.03.2022 gilt eine maximale Vertragsverlängerung um 1 Monat. Selbst davor waren höchstens 12 Monate Vertragslaufzeitverlängerung erlaubt. Kündige den Vertrag am besten schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt und wenn Dir schriftlich der Beendigungstermin in zwei Jahren mitgeteilt wird, kannst Du dagegen vorgehen. Mehr Informationen findest Du auch hier: https://www.handyhase.de/magazin/monatliche-kuendigungsfrist-neues-telekommunikationsgesetz/#wird-es-noch-vertraege-geben-die-sich-automatisch-um-lange-zeitraeume-verlaengern
Ben 12.10.2022, 06:14
Hallo, vielleicht weiß ja hier jemand Rat.
Ich bin seit 2018 o2 Kunde und hab meinen Vertrag "immer" verlängert.
Wenn ich das TKG jetzt richtig interpretiere dürfte ich nach einmonatiger Kündigungsfrist da raus auch wenn ich erst vor ein paar Monaten verlängert habe….ist ja kein Neuvertrag. Seh ich das richtig?
o2 sagt natürlich nein, weil ich den 24 Monaten zugestimmt hätte. Spielt das überhaupt da eine Rolle?
Es ist ja trotzdem immernoch der gleiche Vertrag wie vorher und da ist die Mindestlaufzeit von 24 Monaten lange erreicht?
Danke im voraus.
Daniel Molenda 12.10.2022, 11:02
Hallo Ben, bei Deinem Beispiel kommen zwei Dinge zusammen, die häufig verwechselt werden: Die Kündigungsfrist muss zwar in der Tat maximal 1 Monat betragen, das stammt aus dem "Gesetz für faire Verbraucherverträge", siehe https://www.handyhase.de/magazin/monatliche-kuendigungsfrist-neues-telekommunikationsgesetz/#wie-lange-darf-zukuenftig-eine-kuendigungsfrist-sein
Etwas anderes ist die Laufzeitverlängerung des Vertrags, diese darf ebenfalls nur noch höchstens 1 Monat betragen, wenn es sich um eine stillschweigende Verlängerung eines unbefristeten Vertrags handelt – siehe https://www.handyhase.de/magazin/handyvertrag-kuendigen/
Bei einer Vertragsverlängerung auf Wunsch hingegen kann durchaus eine weitere Vertragslaufzeit von 24 Monaten starten. Dies setzt aber Dein Einverständnis voraus und sollte mit einem Tarifwechsel nebst entsprechend lukrativem Angebot verbunden sein. Mehr dazu findest Du hier: https://www.handyhase.de/magazin/vertragsverlaengerung/
Unser Rat ist, eine Vertragsverlängerung genau zu prüfen, ob mit dem Tarifwechsel ein wirklich gutes Angebot verbunden ist. In der Regel sind jedoch Neukundenangebote besser, weshalb es sich lohnen kann, gleich den Anbieter zu wechseln.
Anke 23.06.2022, 19:55
Ich habe einen Handyvertrag bei euch 08/2021 abgeschlossen. Es ist ein Vertrag mit Vodafone, muss ich die Kündigung an Handyhase oder Vodafone schicken
Philipp 23.06.2022, 23:48
Hallo Anke,
die Kündigung schickst Du an den Shop, bei dem Du den Vertrag abgeschlossen hast. Das muss auch nicht unbedingt Vodafone sein, schaue dafür bitte in deine Vertragsunterlagen.
Grüße
Philipp | Handyhase.de
Ute 22.04.2022, 18:27
Hallo,
ich möchte meinen Provider vorzeitig wechseln und meine Handynummer unbedingt mitnehmen. Wie stelle ich das an?
Beste Grüße
Ute
Stefan 22.04.2022, 19:23
Hi Ute, entsprechende Details kannst Du unserem Ratgeber zur Rufnummernportierung entnehmen: https://www.handyhase.de/magazin/rufnummernmitnahme-portierung/#vorzeitige-portierung
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Nutzer 16.02.2022, 13:13
Hallo, ich habe vor gut eineinhalb Jahren über eure Seite einen Sim-only-Deal von Preisbörse 24 gesehen und dann auch beauftragt. Nun möchte ich den Tarif "otelo Flat L allmobil LTE" kündigen. Muss ich die Kündigung an otelo richten? Preisbörse 24 ist ja insolvent.
Daniel Molenda 16.02.2022, 13:20
Hallo!
Ja, das ist richtig. Die Kündigung des Handyvertrags läuft immer über den Provider. Bei otelo geht das online hier über diese Seite: https://www.otelo.de/otelo-vertrag-kuendigen
Viele Grüße
Daniel | Handyhase.de
Olaf 31.01.2021, 23:37
Servus,
ich hatte es verpasst meinen Vertrag rechtzeitig zu kündigen und bin nun in einem ungünstigen Standard Tarif gelandet der nun noch ein Jahr läuft.
Eine Vertragsverlängerung und ein neuer 2 Jahrestarif wäre hier günstiger, kann ich nun diesen abschließen und ihn innerhalb 2 Wochen der Frist kündigen und wäre somit vielleicht komplett raus ???
Danke und Mfg Olaf
Daniel Molenda 01.02.2021, 13:10
Hallo Olaf,
auch wenn Du den Tarif aus der Vertragsverlängerung (VVL) kündigst, läuft er zwei Jahre. Falls Du meinst, dass Du die VVL widerrufen möchtest, dann fällst Du zurück auf Deinen alten Vertrag, sofern Du die VVL nicht unter Verzicht auf das Widerrufsrecht eingegangen bist.
Viele Grüße
Daniel | Handyhase.de
Ladi 29.11.2020, 23:02
Hallo Handyhase-Team,
Ich hatte mir vor über einem Monat das Samsung S20 mit einem Super Select O2 Post-Paid Tarif bei Saturn bestellt, was auch umgehend mit Sim-Karte geliefert wurde. Das Problem ist allerdings, dass der Super Select Kundendienst meine Karte nicht aktivieren kann. Bei jedem Anruf werde ich auf den folgenden Tag vertröstet. Die einzige Info, die ich nach einer Woche und etwas schärferem Ton erhalten habe ist, dass es offenbar ein Problem gibt, wenn man die Karte über das Internet aktivieren lassen wollte.
In der Zwischenzeit ist natürlich auch mein alter Vertrag abgelaufen und ich überlege mir einen anderen Provider zu suchen. Wie steht es hierbei um das Rechtliche? Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, nachdem O2 den Vertrag ja noch nicht angenommen hat? Oder greift das 14 tägige Rücktrittsrecht noch, obwohl Simkarte und Handy ja schon vor mehr als 14 Tagen gelifert wurde?
Für euren Rat wäre ich sehr dankbar!
Daniel Molenda 30.11.2020, 15:04
Hallo Ladi,
das hört sich nach einem schwerer wiegenden Problem an. Eine rechtliche Beratung können bzw. dürfen wir dazu nicht geben, allein schon, weil wir die Hintergründe nicht kennen.
Du kannst uns per E-Mail die Bestellnummer mit der Problembeschreibung schicken an redaktion (at) handyhase.de, dann können wir versuchen, hier zu vermitteln.
Ob es hier ein Sonderkündigungsrecht wegen des Mangels gibt, das Widerrufsrecht noch gilt, weil die Leistung nicht vollständig erbracht wird oder zunächst der Mangel behoben werden muss, ist in der Tat eher eine juristische Frage. Wir können uns jedoch um eine kulante Lösung bemühen.
Viele Grüße
Daniel | Handyhase.de
p.s.: Nicht wundern, dass Dein Kommentar erst verzögert freigeschaltet wurde. Wir moderieren jeden Kommentar, daher dauert die Freischaltung etwas.
Daria 07.11.2020, 13:00
Hallo Handyhasen- Team,
Ich war Anfang Oktober im Mobilcom-Debitel Shop. Dort wurde mir ein neues Handy mit besserem Vertrag angeboten. Am Ende gab er mir eine Gratis sim karte, die gar keine war, es stellte sich bei der yNov. Rechnung heraus das es ein 2 Jahres Vertrag mit nur 1 GB ist. Er hat dort gesessen, und mich übern Tisch gezogen. Ich fragte ihn mehrfach, ob ich keinerlei zusätzliche Kosten hätte, und er bejahte dies. Er klärte mich überhaupt nicht über die Konditionen der 2ten Sim Karte auf, und auch nicht, dass ich für 2 Verträge unterschreibe. Und ich habe auch nie eine Aufklärung über die Konditionen bekommen für die 2te sim Karte. Die 2 te sim sind zusätzliche Dienste, die ich nicht wotte , und auch keine Auftragsbestätigung mit den Konditionen dazu erhalten habe. Preise und Leistungen wurden nicht genannt, er hat mich nicht über mein Widerrufsrecht informiert. Null Widerrufsbelehrung für die 2te sim Nr, für die erste schon. Er hat gelogen, dass mein gewünschter Vertrag ab nächsten Monat greift, was aber nicht stimmt, sondern erst ab dem 29.06.2021. Hat jmd. eine Idee, wie ich da wieder rauskommen?
Stefan 07.11.2020, 15:20
Hey Daria, solche schwarzen Schafe gibt es leider überall. In Deinem Fall solltest Du Dich entweder direkt an einen Fachanwalt wenden, oder besser erst an die Verbraucherzentrale. Bei letzterer hast Du den Verbraucherschutz hinter Dir, was mehr helfen dürfte.
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Tino 19.08.2020, 08:18
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte meinen Vertrag bei DeutschlandSIM online zur Kündigung vorgemerkt und hätte auch den Restbetrag abgelöst. Ich musste dies mit einem Anruf bei der Hotline bestätigen.
Diese meinte der schlechte Empfang läge an meiner alten SIMKarte. Der Vertrag ist mehrere Jahre alt.
Darauf hin wechselte sie den Vertrag innerhalb des Konsortiums zu winSIM.
Dem stimmte ich nur zu unter der Bedingung , sollte es nicht besser werden das ich sofort aussteigen kann. Dies beantwortete sie mit 'Ja natürlich'
Nun habe ich den Vertrag widerrufen und ich soll zu Deutschland SIM zurück übertragen werden. Das alles mit neuem 2Jahresvertrag. Das ist doch unverschämt, da nun die Ablösesumme bei Beendigung viel höher ist. Könnt ihr mir bitte helfen?
Die Rufnummer habe ich schon frei bekommen und zu einem besseren Tarif übertragen.
Vielen Dank
Gruß Tino
Stefan 19.08.2020, 12:28
Hi Tino, bei dieser Sachlage solltest Du Dich besser an die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt wenden. Wir werden da kaum was ausrichten können. :-/
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Erwin Seidl 11.08.2020, 13:09
Hallo, mein Vertrag ist zum 30.09.2020 gekündigt. Wann kann ich frühestens einen Vertrag bei euch abschliessen, wenn ich meine Rufnummer zum 01.10.2020 mitnehmen will??
Grüsse
Stefan 11.08.2020, 14:57
Tach Erwin, dies hängt in der Regel vom gewünschten Tarif und mitunter auch vom Händler ab. Ist eine Portierung direkt im Bestellprozess möglich, beginnt der Neuvertrag zum Zeitpunkt der Portierung, sprich nach Ende des Altvertrages. Einige Angebote ermöglichen zwar eine Portierung, allerdings nicht im Bestellprozess, sondern muss vom Kunden selbst in Auftrag gegeben werden, NACHDEM der Neuvertrag mit einer neuen Rufnummer aktiviert ist. Für letzteres sind Blau und Vodafone die prominentesten Beispiele.
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Tipp: Eine Portierung der Rufnummer dauert in der Regel etwa 1 Woche. 😉
Demir salih 24.03.2020, 16:49
Meine abo löchen bitte und keine reklame danke
Stefan 24.03.2020, 17:05
Hey Demir, welches Abo meinst Du? Den Mail-Newsletter kannst Du am Ende der Mail abbestellen. Die Push-Benachrichtigungen im Browser kannst Du über das kleine Glockensymbol links unten im Browser und dort im Reiter "Einstellungen" abstellen.
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Kurnaz Mehmet 08.03.2020, 22:08
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe vor 1 Jahr einen Vertrag über otelo abgeschlossen der Marke Vodafone jetzt weiß ich nicht wo ich die Kündigung hinschicken soll ich habe schon bei Vodafone direkt und bei Mobilcom die Kündigung abgeschickt die Karte läuft über Vodafone ist aber von otelo helfen Sie mir bitte wo muss ich die Kündigung hinschicken? Vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen
Neuer Mitglied
Stefan 09.03.2020, 10:22
Hallo Kurnaz, Dein Vertragspartner sowie Provider ist otelo und nur an diesen musst Du Deine Kündigung richten. Das geht zum Beispiel bequem online: https://www.otelo.de/otelo-vertrag-kuendigen
Grüße
Stefan | Handyhase.de
Ba Dame 13.07.2019, 18:40
Ich möchte eine vertrag
Stefan 15.07.2019, 10:29
Hallo Ba Dame, bei uns findest Du genügend Angebote für günstige Tarife. Du musst nur auf den Artikel des gewünschten Angebots klicken, innerhalb des Artikels auf den Link zum jeweiligen Shop und dort kannst Du einen Vertrag abschließen.
Hubert 16.03.2018, 13:40
Hallo Handyhase-Team,
meine Rückfragen bei Lycamobile führen leider nicht zum Ziel?!
Ich habe eine prepaid-Sim ohne weitere Option. Die "Internationalität" benötige ich nicht mehr, daher ist nun ein prepaid-Tarif mit Datenvolumen anderer Anbieter preisgünstiger zu finden. Die mobile Nummer möchte ich beim Anbieterwechsel selbstverständlich mitnehmen; daher:
(1) Welche Kündigungsfrist habe ich bei Lycamobile einzuhalten?
(2) Ist auch die Rufnummernmitnahme von Lycamobile weg möglich/bereits erprobt?
(3) Wie hoch muß das Guthaben bei Lycamobile zur Rufnummernportierung sein?
(4) Restguthaben würde ich gerne mir zurücküberweisen lassen!
Habt Ihr hier Erfahrungen mit Lycamobile? Ich selbst finde keine Antworten, da meine Fragen wohl am "normalen Nutzer"-Anspruch vorbeigehen.
Marleen 16.03.2018, 15:42
Hallo Johannes,
natürlich kann Dir das eigentlich Lycamobile am Besten beantworten, da deren Angaben doch zum Teil etwas schwammig oder versteckt zu finden sind. Zum Restguthaben kann ich Dir aber schreiben: "Alle Aufladungen ab dem 05.08.2014 haben eine Ablaufzeit von 90 Tagen ab Aufladedatum. Bitte beachten Sie hierbei das Ihr Guthabenstand vor dem 05.08.14 davon nicht betroffen ist." – eigentlich darf diese 90-Tage-Frist nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden. So gibt es vom 12.06.2001 ein entsprechendes BGH-Urteil: XI ZR 274/00. Was Du machen kannst? Hier raten Rechtsanwälte immer dazu, dass Du Dein nicht verbrauchtes Guthaben von Lycamobile im Zweifel einforderst. Ansonsten rufe doch mal beim Kundenservice an oder nutze das Kontaktformular für Deine Anfragen: https://www.lycamobile.de/de/contact-us
Grüße
Marleen
Dieter zirbel97723 Oberthulba 23.12.2017, 20:49
Ich möchte meine telefone mit der nummer 0xxxxxxxxxx und
0xxxxxxxxxxx kündigen da ich die nicht mehr bezalen kann.
ich war lange im krankenhaus und habe nun einne kleine Rente.
Ich hoffe auf ihr verstädnis
Marleen 27.12.2017, 14:45
Hallo,
dafür musst Du Dich mit den Kundendaten an Deinen zuständigen Mobilfunk-Anbieter wenden. Wir sind ein Verbrauchermagazin.
Beste Grüße
Marleen