Widerrufsbutton jetzt Pflicht: So kommst Du schnell aus einem vorschnell geschlossenen Vertrag raus
- Seit dem 19. Juni müssen Unternehmen für online geschlossene Verträge einen Widerrufsbutton auf ihren Webseiten bereitstellen.
- Innerhalb der Widerrufsfrist können Kunden geschlossene Verträge ohne Umstände widerrufen.
- Dies muss laut Vorgabe auf einfache und zugängliche Weise möglich sein.
Die digitale Geschäftswelt ist um eine Annehmlichkeit reicher: Online geschlossene Verträge müssen sich seit Kurzem ebenso leicht widerrufen lassen, wie sie abgeschlossen wurden. Das geht nämlich oft schnell und mit nur wenigen Angaben, ein Widerruf war bislang hingegen häufig äußerst umständlich. Doch mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht wird es nun deutlich leichter, Verträge innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist wieder loszuwerden.
Hier wird der Widerrufsbutton Pflicht
Der neue Widerrufsmechanismus muss für alle Verträge angeboten werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt und die über eine Online-Plattform zustande gekommen sind, wie unter anderem die Verbraucherzentrale erklärt, also etwa Kundenportal- oder Buchungswebsites sowie Web-Shops und Apps. Auch Amazon-Händler müssen die neue Vorgabe umsetzen.
So wird der vereinfachte Widerruf umgesetzt
Ob per Button oder Link ausgeführt, das bleibt den Unternehmen freigestellt. Wichtig ist: Die Widerrufsmöglichkeit muss direkt auf der Seite des Unternehmens platziert und leicht zu finden sein, etwa durch eine Beschriftung wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ und der Anbieter muss für ausreichende Kontraste und gute Lesbarkeit sorgen.
Zudem darf die Nutzung nicht unnötig kompliziert sein. Klickt der Kunde auf den Button, kann er auf der nächsten Seite Angaben zum betreffenden Vertrag (Vertrags- oder Kundennummer) sowie zur Person (Name und Vorname) und seine E-Mail-Adresse machen, anschließend kann der Widerruf per Klick bestätigt werden. Der Anbieter muss den Widerruf dann per E-Mail mit Datum und Zeit bestätigen.
Es ist unzulässig, dass der Kunde sich zur Erklärung des Widerrufs erst einloggen muss, es sei denn, auch ein Vertragsschluss war nur nach einer Registrierung und anschließender Anmeldung möglich. Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend abgefragt werden.
Der neue Widerrufsbutton ergänzt die Möglichkeiten für Verbraucher zur einfachen Vertragsverwaltung, ein Kündigungsbutton, für den vergleichbare Vorgaben gelten, sorgt bereits dafür, dass Kunden laufende Verträge zum nächstmöglichen Termin einfach und ohne Umstände kündigen können.
Widerrufsbutton für Verträge ähnlich sichtbar wie Kündigungsbutton
Ein Schnellcheck bei den großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone und o2 ergab eine ähnliche Sichtbarkeit für den Widerrufsbutton wie für den Kündigungsbutton. Beide „Button-Lösungen“ sind jeweils im Footer ganz unten auf den Seiten untergebracht. Am schnellsten wirst Du also über „Seite durchsuchen“ fündig – oder Du scrollst selbst bis ganz nach unten.

Wie bei O₂ und Telekom ist bei Vodafone der „Button“ für den Widerruf ganz unten auf der Seite untergebracht.
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