BNetzA geht gegen Geoblocking bei Black Week vor
Black Week: Diskriminierung bei fremden EU-Ländern
Die Europäische Union soll, getreu ihrem Namen, eine Einheit sein. Andere EU-Länder beim Onlineshopping auszusperren ist allerdings nicht einheitlich. So ist der Bundesnetzagentur das Gebaren diverser Anbieter ein Dorn im Auge. Stell Dir vor, du erspähst in einem Nachbarland einen dicken Rabatt in der Black Week, darfst aber nicht kaufen, weil Du in Deutschland wohnst.
So etwas ist unlauter, wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) anmerkt. So erklärt die Bundesbehörde, dass im EU-Binnenmarkt tätige Verkäufer von Waren und Dienstleistungen den Zugang sowie den Erwerb ihrer Produkte nicht für EU-Bürger einschränken dürfen. Besitzt Du eine entsprechende Staatszugehörigkeit oder einen entsprechenden Wohnsitz, sollst Du kaufen dürfen.
Einen Haken gibt es bei der Lieferung
Während die Verfügbarkeit und der Erwerb gesetzlich also keinen Nachteil haben sollen, sieht es bei der Lieferung anders aus. Händler seien nicht verpflichtet, die Ware stets bis zum Wohnort des Käufers zu verschicken. Innerhalb des Liefergebietes des Verkäufers muss das Produkt aber ankommen. Das ist Dein Recht, auch wenn sich der Shop quer stellt.
Bei grenzüberschreitenden Bestellungen wirst Du Dich unter Umständen selbst um den weiteren Transport an Deine Adresse kümmern müssen. Das kann über DHL, DPD, GLS oder anderen Logistikfirmen sowie Dienstleistungen zur Paketweiterleitung erfolgen.
Verstoß gegen Geoblocking-Verordnung ist teuer
Die BNetzA regelt die Geoblocking-Verordnung für Anbieter in Deutschland. Sollte eine Person aus einem anderen EU-Land von einem Anbieter benachteiligt werden, droht ein Bußgeld. Die Bundesnetzagentur darf Bußgelder in Höhe von bis zu 300.000 Euro verhängen. Stellst Du selbst eine Diskriminierung im Rahmen der Black Week oder regulär fest, wende Dich an die Behörde.
Eine Benachteiligung liegt beispielsweise vor, wenn Du bei einem EU-Händler Deine Adresse nicht auswählen kannst oder Dir besondere Aktionen vorenthalten werden. Bei solchen Verstößen gegen die Geoblocking-Verordnung setzt sich die BNetzA mit der zuständigen Behörde und dem Verkäufer in Verbindung. Bislang wurden dann sämtliche Verstöße abgestellt.
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