1&1 DSL mit höheren Preisen: Ab Juni steigt die Grundgebühr
1&1 dreht die Preisschraube nach oben
Momentan leben wir in keinem Schlaraffenland, hier und da wird es teurer, Inflation und anderen Unannehmlichkeiten „sei Dank“. Der Montabaur Provider 1&1 ist das nächste Unternehmen, welches Gebühren erhöht. Schon ab nächsten Monat steigt Deine DSL-Rechnung. Wie hoch die Mehrkosten sind, ist von Kunde zu Kunde unterschiedlich.
So teilt ein User des Deal-Portals mydealz mit, dass seine Schwester anstatt 34,99 Euro für ihren 50-MBit-Zugang demnächst 39,99 Euro zahlen soll. Immerhin wurde der Nutzerin ein Kompromiss angeboten. Sie erhält für den Aufpreis 100 MBit. Ferner kann sie auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Von einem anderen User werden 44,99 Euro ab Mitte Juni für 100 MBit gefordert.
Deshalb wird das 1&1 DSL teurer
Caschy verweist auf Erklärungen des Telekommunikationsunternehmen zu den teureren Konditionen. So gebe es stark gestiegene Energie- und Beschaffungskosten. Außerdem beruft sich 1&1 auf die Auswirkungen von Verträgen, die im Rahmen einer Aktion zustande kamen. Per E-Mail rechnet der Anbieter Dir vor, wie viele Euro Du unter dem Listenpreis von ihm liegst.
Außerordentliche Kündigung für alle Betroffenen
Sämtliche Empfänger der unliebsamen Post haben gemein, dass sie schon ab nächsten Monat tiefer in den Geldbeutel greifen müssen. Wenn Du keine Lust auf die zusätzlichen Kosten hast, kannst Du außerordentlich kündigen. Innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der E-Mail lässt sich der Vertrag auflösen. Anfang des Jahres wurde DSL bereits für Neukunden teurer. Es ging fünf Euro nach oben.
Der Schritt hin zu den Bestandskunden überrascht also kaum. Bei diversen anderen Providern und Netzbetreibern sieht es auch nicht viel besser aus. Wenn Du also woanders einen Tarif hast, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Grundgebühr steigt.
B.O. 01.06.2023, 09:51
Auf anderen Blogs meldeten sich zuletzt Kunden, denen 1&1 offenbar versuchte noch während der DSL-Mindestlaufzeit mit fest vereinbarter Preisstaffel Preiserhöhungen "vorzuschlagen" und Nichtreagieren auf diesen "Vorschlag" als Zustimmung auszulegen – was in dem Fall vertragswidriges Verhalten wäre.
Im Vertragsrecht unsichere Kunden könnten sich jedoch gezwungen sehen, darauf reagieren zu müssen. Es lohnt sich das Thema zu beobachten.