Verbraucherzentrale Sachsen

Sammelklage wegen Amazon-Prime-Video-Werbung startet

Mehr als 125.000 Menschen haben sich der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon angeschlossen. Grund für die Klage sind die Einführung von Werbung und eine Verschlechterung von Bild- und Tonqualität. Die Verbraucherzentrale gibt zusätzlich weitere Tipps, wie sich an die Klage angeschlossen werden kann.

Amazon Prime Video Sammelklage

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon gestartet.
  • Über 126.000 Teilnehmer befinden sich schon im Klageregister.
  • Eintragungen sind weiter möglich, um gegen Werbung und Qualitätseinbußen vorzugehen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon wegen der Einführung von Werbung in Amazon Prime Video gestartet. Im Klageregister haben sich auch schon zahlreiche Prime-Abonnenten für die Sammelklage registriert. Aktuell liegt die Zahl bei 126.505 (Stand: 2. Dezember 2025). Hintergrund für die Klage ist laut Verbraucherzentrale die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024. Gleichzeitig, so die Klagenden, ist es zu Qualitätseinbußen bei Video und Ton gekommen.

Die Verbraucherzentrale hofft, dass sich die Rechtsprechung im Verfahren ihrer Meinung anschließt. Demnach hätten die Änderungen eine aktive Zustimmung seitens der Kundschaft gebraucht. Das Vorgehen von Amazon war rechtswidrig, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Sollte die Verbraucherzentrale Recht bekommen, bekommst Du vermutlich einen Teil Deiner Gebühren zurück, so die Hoffnung.  Es geht um rund 36 Euro pro Abojahr oder 3 Euro pro Monat für die Werbefreiheit. Das gilt übrigens auch, wenn Du das Zusatzabo nicht abgeschlossen hast, weil Du sozusagen mit der Werbung bezahlt hast.

Keine Kosten für Teilnehmer der Klage

Ob und inwiefern auch die von der Verbraucherzentrale bemängelten Qualitätseinbußen eine Rückforderung berechtigen, kann die Verbraucherzentrale noch nicht sagen. Der Rechtsstreit wird vermutlich mehrere Jahre dauern und dürfte sich daher insbesondere lohnen, wenn Du weiterhin ein Abo hast. Die Teilnahme an der Klage ist kostenlos, verrät die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrer Webseite:

„Für Mitkläger*innen entstehen zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Klage.“

Wie die Verbraucherzentrale angibt, ist es noch nicht zu spät, sich der Klage anzuschließen. Dafür verweist sie auf das Anmeldeformular zur Amazon-Prime-Video-Klage beim Bundesjustizamt. Wenn Du also betroffen bist, kannst Du Dich dort registrieren – so wie bereits über 126.000 andere Menschen auch. Das dauert rund zehn Minuten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Dich dabei auch. In der Mitte der Webseite zur Sammelklage gibt es eine Ausfüllhilfe.

Laut Verbraucherzentrale bist Du übrigens auch anspruchsberechtigt, wenn Du zwar Amazon Prime im Abonnement hast, aber gar keine Videos schaust, denn das Videoangebot ist Teil des Gesamtpakets.

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Profilbild von Andy
Andy ist seit September 2023 ein kleines Teilzeit-Rädchen (Häschen?) im Handyhase-Team. Bereits seit 2005 ist er schon als IT-Journalist tätig und war mal Sysadmin. Er hat einen Hang zu sehr besonderen Themen und Gesellschaft. Durch viele Reisen sind aber auch das Thema Flug und Zug zum Spezialgebiet geworden, das er in anderen Publikationen abdeckt.

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