Nie „Ja“ sagen: Diese Telefon-Abzocke ist besonders fies

- Mit einer neuen Masche wollen Dir Telefonabzocker ungewollte Verträge unterjubeln.
- Alles, was Du dazu tun musst, ist ein einziges Mal „Ja“ zu sagen.
- Solltest Du im Anschluss tatsächlich eine Rechnung bekommen, ist kluges Handeln geboten.
Das Vorgehen ist nicht grundsätzlich neu und wohl vielen bekannt: Ein vermeintlicher Mitarbeiter eines Unternehmens ruft an und möchte Dir ein Produkt oder einen Vertrag schmackhaft machen. Was sich zuerst wie ein reines Informationsgespräch anhört, soll später ein telefonischer Vertragsschluss gewesen sein. Nun wird dieses Strickmuster noch ein wenig raffinierter und hier riskieren auch Spam-Erfahrene, in die Falle zu gehen.
Bei dem Vorgehen, vor dem aktuell die Verbraucherzentralen warnen, wirst Du von einem Anrufer mit unbekannter Nummer gefragt, ob Du ihn verstehen kannst. Du sollst dann laut und deutlich mit „Ja“ antworten. Keine gute Idee, denn diese Aussage wird Dir als Zustimmung zu einem Vertragsschluss ausgelegt. Halte auf jeden Fall auch Datum und Zeit des Anrufs sowie, falls vorhanden, die Rufnummer fest.
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So handelst Du richtig
Grundsätzlich ist ohnehin immer eine gesunde Zurückhaltung bei Anrufen von unbekannten Nummern geboten. Mit Aufkommen dieser speziellen Masche gilt indes: Lasse Dich nicht dazu hinreißen, mit „Ja“ zu antworten, wenn Du dazu aufgefordert wirst. Falls Du schon weißt, dass Du an dem Angebot nicht interessiert bist, ist es klug, einfach aufzulegen.
Wenn Du Dich auf ein Gespräch einlässt, nutze grundsätzlich andere Formulierungen und antworte in ganzen Sätzen, aus denen sich keine Zustimmung ableiten lässt. Denn die Gespräche werden von den Anrufern so zurecht geschnitten, dass der Anschein entsteht, Du hättest einem telefonischen Vertragsangebot zugestimmt.
Selbstverständlich solltest Du auch niemals Konto- oder Kreditkartendaten am Telefon nennen.
Was tun, wenn plötzlich eine Rechnung im Briefkasten liegt?
Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und Du hast Post mit einer Auftragsbestätigung über eine vermeintlich bestellte Dienstleistung oder eine Rechnung, gilt es, überlegt zu handeln. Zahlen musst Du diese Rechnungen nicht, stellt die Verbraucherzentrale klar.
Ein Laufzeitvertrag wie etwa ein Telefon-, Strom-, oder Gastarif kann nur nach Zustimmung zu einer schriftlich vorgelegten Zusammenfassung geschlossen werden.
Einfach ignorieren solltest Du eine aus heiterem Himmel aufgetauchte Rechnung aber auch nicht.
Es gilt jetzt, der Forderung umgehend, jedenfalls aber fristgerecht innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu widersprechen und zwar am besten nicht in eigenen Worten. Nutze hierzu einen Musterbrief, wie er etwa bei der Verbraucherzentrale verfügbar ist.
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