Entschädigung bei den Providern

Gutschrift bei Störung: Das ist bei Funkstille möglich!

Plötzlich bist Du nicht mehr erreichbar oder Webseiten, die Du aufrufst, laden nicht mehr. Störungen können in verschiedenen Formen auftreten und Dein Mobilfunknetz, Deine mobilen Daten aber auch Dein WLAN betreffen. Doch was dann? Wir zeigen Dir, wie Du eine Störung meldest und wie Du Dir Gutschriften, Ersatzzugänge und sogar Schadensersatz sicherst!

Kein Netz, kein Empfang, Störung

Das Wichtigste in Kürze

  • Liegt eine Störung vor, bietet Dir Dein Provider in der Regel eine Gutschrift aus Kulanz.
  • Ab einer Dauer von drei Tagen steht Dir eine gesetzliche Entschädigung zu.
  • Handelt es sich um eine DSL-Störung, kannst Du bei einigen Anbietern einen Ersatzzugang bekommen.
  • Wichtig: Melde die Störung unverzüglich, denn du hast eine Mitwirkungspflicht!

Bei Störung Gutschrift sichern: So geht’s!

Egal, in welche Himmelsrichtung Du Dein Smartphone hältst, egal wie weit Du Dich streckst – kein einziger Balken wird angezeigt. Störungen sind nicht nur nervig, sondern kosten Dich auch bares Geld, wenn Du nicht handelst. Wir zeigen Dir, wie Du schnell wieder erreichbar bist und welche Rechte Du im Falle eines längerfristigen Netzausfalls hast.

Kein Netz – Und nun?

Plötzlich gehen Deine Textnachrichten nicht mehr raus, am anderen Ende der Leitung herrscht nur Stille und Google hängt im Ladeprozess. Schnell wird klar, Du hast kein Netz. Leider können Provider nicht überall und jederzeit garantieren, dass es keine Empfangsprobleme gibt, selbst wenn Du im besten Netz unterwegs bist.

Erster Impuls ist oftmals, das Smartphone neu zu starten, und hin und wieder ist das sogar schon des Rätsels Lösung. Du hast aber immer noch keinen Empfang? Checke dann, ob sich Dein Smartphone in das richtige Netz einwählt. Gehe dazu in die Einstellungen und lege die Netzwahl fest.

Immer noch kein Erfolg? Dann liegt das Problem höchstwahrscheinlich beim Provider und nicht bei Dir. Ob tatsächlich eine Funkstörung vorliegt, prüfst Du bei Störungsmeldern oder direkt bei Deinem Netzbetreiber.

So sicherst Du Dir eine Gutschrift bei Störungen

Hat der Netzcheck Deinen Verdacht bestätigt und es liegt tatsächlich eine Störung seitens des Anbieters vor, sind Gutschriften als Entschädigung möglich, egal welcher Netzbetreiber verantwortlich ist (siehe die Infobox unten für die gesetzlichen Regelungen). In der folgenden Übersicht haben wir alle wichtigen Infos für Dich zusammengetragen, wann Dir welcher Provider eine Gutschrift in welcher Form zugesteht.

Störung melden und Gutschrift erhalten

Egal, über welchen Provider Dein Vertrag läuft, das Melden einer Störung verläuft im Grunde immer ähnlich. Zunächst prüfst Du auf der entsprechenden Störungswebseite, ob tatsächlich gerade eine solche vorliegt:

Bestätigt sich der Verdacht, kannst Du sie im nächsten Schritt sofort melden. Das ist sogar dringend notwendig, denn Du hast eine Mitwirkungspflicht bei der Entstörung. Nur, wenn Du die Störung unverzüglich meldest, kannst Du eine Gutschrift erhalten.

Je nach Art und Dauer der Störung berechnen die Provider eine individuelle Gutschrift. Diese wird von Deiner nächsten Rechnung abgezogen – vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um ein Problem seitens des Anbieters und ist nicht selbst verschuldet, beispielsweise durch Beschädigung oder fehlerhafte Nutzung der Hardware.

Netzbetreiber oder Discounter?

Tarife im Vodafone-Netz gibt es nun wirklich zur Genüge. Dabei sind die Original-Tarife des Netzbetreibers Vodafone (GigaMobil) deutlich teurer als die Discountvarianten wie LIDL Connect oder SIMon mobile. Ein Original-Tarif von Vodafone lohnt sich dennoch. Und zwar aus folgenden Gründen:

  • 5G und LTE Max (auch für CallYa-Prepaid!)
  • GigaKombi-Vorteil für alle, die auch einen DSL-/Festnetz-Vertrag bei Vodafone besitzen
  • Partnerkarten zubuchbar (FamilyCard, früher RED+)
  • GigaDepot: Datenvolumen in den nächsten Monat mitnehmen (gilt nicht für CallYa)
  • Junge-Leute-Vorteile
  • mehr Auswahl bei (aktuellen) Smartphones zum Tarif
  • besserer Kundenservice, bessere Erreichbarkeit
  • MeinVodafone-App mit Aktionen und Datengeschenk

Viele weitere allgemeine Tipps für alle Netze bekommst Du in unserem Ratgeber zum Thema Tarife vom Netzbetreiber oder Mobilfunk-Discounter.

Gibt es einen Unterschied zwischen dem O₂- und Telefónica-Netz?

Manche Tarife sind vermeintlich im O₂-Netz und manche im Telefónica-Netz geschaltet. Warum es aus technischer Sicht keinen Unterschied gibt, erklären wir hier: Zur Unterscheidung zwischen O₂- und Telefónica-Netz.

1&1 startet eigenes Netz

Das 1&1 5G Netz ist nach langer Ankündigungsphase endlich da: Am 08.12.2023 ist das vierte Mobilfunknetz in Deutschland gestartet. Drillisch-Tarife wechseln damit ins 1&1-5G-Netz.

Zur Unterstützung kommt National Roaming zum Einsatz. Seit 29.08.2024 ist das Vodafone-Netz (statt zuvor o2) die Fallback-Lösung. 

Ersatzzugänge bei DSL-Störung

Handelt es sich um eine DSL-Störung, hast Du auch die Möglichkeit, einen Ersatzzugang zu erhalten. Was genau die einzelnen Provider hier anbieten, haben wir in einer Tabelle für Dich zusammengefasst:

ProviderErsatzzugangweitere Infos
VodafoneAlways-On-Garantie500 GB mobiles Datenvolumen als Übergangslösung für 15 Tage auf Deine SIM-Karte oder kombiniert mit einem mobilen Router
TelekomMagentaZuhause Schnellstartmobiler WLAN-Router, muss eigenständig telefonisch oder schriftlich angefordert werden (ggf. mit zusätzlichem mobilen Datenvolumen), kein garantierter Service seitens der Telekom!
O₂//
1&11&1-Sofort-online-Option kostenloses Weitersurfen mit mobilen Daten für 1&1-Service-Card-Kunden

Schadensersatz bei tagelangen Störungen einfordern

Vodafone Störung und Probleme

Ja, Du hast richtig gelesen. Wenn eine Störung mehrere Tage andauert, kannst Du sogar einen Schadensersatz geltend machen, und zwar seit Dezember 2021. Fällt mindestens drei Tage lang das Internet aus oder Du kannst nicht telefonieren, steht Dir ein gestaffelter Geldbetrag zu. Wie hoch dieser ausfällt, regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG).

Für den dritten und vierten Tag stehen Dir jeweils fünf Euro zu. Alternativ kannst Du auch zehn Prozent Deiner monatlichen Grundgebühr geltend machen – je nachdem, was sich mehr für Dich lohnt. Ab dem fünften Tag der Störung verdoppeln sich die Beträge sogar und Du bekommst entweder zehn Euro pro Tag oder 20 Prozent Deiner Grundgebühr ausgezahlt. Dauert die Störung beispielsweise eine Woche lang an, was allerdings selten vorkommt, stünden Dir mindestens 30 Euro zu.

Zahlreiche Anbieter versuchen dies allerdings zu umgehen, indem sie Dir die Grundgebühr erstatten. Bei längeren Störungen müssten sie Dir auf diese Weise in der Regel weniger zahlen, als Dir eigentlich zusteht.

Zum Vergleich: Fiele das Netz einen Monat lang aus, bekämst Du laut Telekommunikationsgesetz 240 Euro – deutlich mehr als eine durchschnittliche monatliche Grundgebühr.

So machst Du den Schadensersatz geltend

Hat Dein Anbieter den Ausfall zu vertreten und schafft es innerhalb der nächsten zwei Tage nicht, ihn zu beheben, steht Dir Schadensersatz zu. Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief entworfen, den Du online herunterladen oder schriftlich anfordern kannst. Diesen sendest Du ausgefüllt an Deinen Provider.

Achtung: Der Anspruch auf Schadensersatz entfällt, wenn Dir Dein Anbieter eine funktionierende Ersatzversorgung geboten hat.

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Profilbild von Sophie Neumärker
9 Jahre lang führte Sophies Weg durch verschiedenste Redaktionen und Verlagshäuser, bis sie in den Hasenbau einzog. Ihre Handyreise war ähnlich aufregend. Angefangen beim guten alten Nokia-Backstein über die ersten Sony-Ericsson-Schiebehandys bis zum iPhone war es ein weiter Weg – gespickt von unzähligen gesprungenen Displays.

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