Klage vom Verbraucherschutz

Prime-Day-Deal-Rabatte illegal? Amazon verliert vor Gericht

Die Amazon-Prime-Days sorgen für Aufsehen – nicht nur aufgrund von günstigen Schnäppchen. Die Verbraucherzentrale hat das Unternehmen in drei Fällen verklagt und tatsächlich eine Verurteilung erwirkt. Doch Amazon geht in Widerspruch.

Amazon Prime Days Klage News

Das Wichtigste in Kürze

  • Amazon wurde von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagt.
  • Grundlage sind drei Angebote, mit denen das Unternehmen gegen die Preisangabenverordnung und das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.
  • Amazon verlor vor Gericht, geht aber in Widerspruch.

Mit den Prime-Days lockt Amazon regelmäßig mit zahllosen Angeboten in verschiedensten Kategorien. Von Smartphones über Kaffeevollautomaten bis hin zum Toilettenpapier – die Prime-Day-Deals könnten kaum weitreichender sein. Doch unter anderem ein paar kabellose Kopfhörer wurden dem Händlerriesen nun zum Verhängnis.

Amazon verklagt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Amazon bewarb kabellose Kopfhörer mit einer Ersparnis von 19 Prozent. So weit, so gut. Allerdings bezog sich der Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung und genau darin liegt das Problem, wie unter anderem Der Spiegel berichtet. Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Herbst 2024 muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Grundlage für die Höhe des Rabatts herangezogen werden.

Mit seinen Angaben in diesem und zwei weiteren Angeboten verstieß Amazon gegen die Preisangabenverordnung und gleichzeitig gegen das Wettbewerbsrecht, so das Urteil des Landgerichts München I.

So geht es nun weiter im Fall Amazon gegen Verbraucherschützer

Sollte es erneut zu einem derartigen Vorfall kommen, droht Amazon eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Euro. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Außerdem möchte das Unternehmen in Widerspruch gehen. Laut einer Amazon-Sprecherin seien die Regelungen, auf die sich der Verbraucherschutz in der Klage bezieht, mehrdeutig und bedürfen einer Klärung.

Eigenen Angaben zufolge liefere Amazon stets klare Preisangaben und halte sich dabei an Branchenstandards und aktuell geltende Gesetze.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hingegen bezeichnet das Heranziehen der unverbindlichen Preisempfehlung als Rabattgrundlage als „Getrickse“. Sie sieht darin keine echten Rabatte, sondern schlichtweg eine Mogelpackung, um die Kundschaft zu täuschen und zum Konsum zu bringen.

Das letzte Wort scheint in diesem Fall also noch längst nicht gefallen zu sein.

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Profilbild von Sophie Neumärker
9 Jahre lang führte Sophies Weg durch verschiedenste Redaktionen und Verlagshäuser, bis sie in den Hasenbau einzog. Ihre Handyreise war ähnlich aufregend. Angefangen beim guten alten Nokia-Backstein über die ersten Sony-Ericsson-Schiebehandys bis zum iPhone war es ein weiter Weg – gespickt von unzähligen gesprungenen Displays.

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