Prepaid-Guthaben auszahlen lassen: So funktioniert’s bei Telekom, Vodafone, o2 und Co.
Wir zeigen Dir, wie das funktioniert und was Du beachten solltest, wenn Du Dein restliches Prepaid-Guthaben bei Telekom, Vodafone und Co. zurückholen willst.
Inzwischen gibt es mehrere Gerichtsurteile, die die Rückzahlung vom verbliebenem Prepaid-Guthaben regeln. Beachte jedoch, dass Du nur ein Anspruch auf die Rückerstattung des von Dir aufgeladenen Guthabens und nicht auf Bonus- oder Start-Guthaben hast. Zudem gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab der letzten Einzahlung beziehungsweise Kündigung des Prepaid-Vertrags.
Findest Du also ein uraltes Smartphone auf dem Dachboden, hast Du also keinen Anspruch mehr darauf, dass das Guthaben von der eingelegten SIM-Karte zurückbezahlt wird.
Formular: Prepaid-Guthaben auszahlen lassen
Um Dir das Prepaid-Guthaben auszahlen zu lassen, musst Du Dich direkt an den Anbieter des Prepaid-Tarifs wenden. Hierfür kannst Du die üblichen Kontaktformulare in den Webangeboten der Provider verwenden. Für Deine Anfrage benötigst Du folgende Daten:
- Telefonnummer der Prepaid-Karte
- SIM-Kartennummer
- Vor- und Nachname des Nutzers, auf den die Prepaid-Karte angemeldet ist
- Bankverbindung für die Rückerstattung
Das solltest Du beachten
Beachte, dass sich das Guthaben nur auf das Bankkonto des Karteninhabers erstatten lässt. Ist das nicht mehr möglich, zum Beispiel nach einem Todesfall, musst Du Nachweise wie eine Sterbeurkunde hinterlegen.
Es reicht eine formlose Anfrage mit einer Formulierung wie:
„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie, das Guthaben für die angegebene Prepaid-Karte auf mein Konto zu überweisen“.
Bei der Verbraucherzentrale findest Du einen Musterbrief als Vorlage für die Erstattung Deines Prepaid-Guthabens als PDF.
Kann Prepaid-Guthaben verfallen? Gibt es ein Verfallsdatum?
Falls Du Dich auch schon mal gefragt hast, ob selbst aufgeladenes Prepaid-Guthaben bei Kündigung verfallen kann, lautet die Antwort: Nein, nicht grundsätzlich!
Prepaid-Guthaben darf nicht „verfallen“. Das bedeutet, der Anbieter darf es nicht willkürlich bei der Kündigung in seinen Besitz bringen. Bei selbst aufgeladenem Guthaben ist die „Auszahlung auf Wunsch“ verpflichtend.
Guthaben darf jedoch verjähren. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre zum Ende des Jahres (wie bei Geschenkgutscheinen auch). Quasi eine Art Ablauf- oder Verfallsdatum.
Restguthaben auszahlen bei Telekom, Vodafone und Co.
Das Schreiben inklusive Deiner Daten richtest Du je nach Anbieter an folgende Stellen. In einigen Fällen wird ein PDF-Formular bereitgestellt:
- ALDI Talk: Online-Formular
- AY Yildiz: Online-Kundenservice
- Bildmobil: Online-Kundenservice
- Blau: PDF-Formular
- congstar: Online-Formular
- Fonic: Online-Kundenservice
- LIDL Connect: Online-Kundenservice
- Nettokom: PDF-Formular
- o2: PDF-Formular
- Penny Mobil: Online-Kundenservice
- Telekom: Online-Formular
- Vodafone: Online-Kundenservice
- WhatsApp SIM: PDF-Formular
Für die Auszahlung dürfen keine Gebühren anfallen. Spätestens nach der Auszahlung wird der Prepaid-Vertrag gekündigt. Die SIM-Karte ist danach nicht mehr nutzbar und muss nicht an den Anbieter zurückgeschickt werden.
Da eine Rufnummernmitnahme mit Gebühren verbunden ist, solltest Du genügend Guthaben auf der Karte lassen und die Kündigung erst veranlassen, wenn die Rufnummernmitnahme zum neuen Vertrag erfolgt ist. Eine Umbuchung des Restguthabens auf eine andere Prepaid-Karte ist nicht möglich.
Du brauchst eine neue SIM-Karte? Wir haben alle aktuellen Prepaid-Tarife und monatlich kündbaren Deals im Check!
senol 23.10.2022, 14:26
ich habe meine Vertrag widerrufen0158759934ich habe diese Rufnummer gekündigtTelekom Restguthaben auszahlen lassen0158XXX KUNDENNUMMER XXX MEIN IBAN DEXXX XXXTelekom Kunde bittet darum kümmern möchte Geld überweisen meine folgende Bankkonto dankedanach könnte meine IBAN Nummer komplett löschen danke
Marcus 24.10.2022, 14:14
Hallo Senol,
bitte mach Deine Daten unkenntlich, das ist sehr wichtig! Des Weiteren würden wir Dich bitten, dass Du Dich mit Deinem Anliegen direkt an die Telekom wendest!