Handyvertrag abgelehnt? Das könnten die Gründe sein

Bild: Steve Johnson via Pixabay
Handyvertrag abgelehnt? Gründe auf einen Blick
Warum wurde mein Handyvertrag abgelehnt?
Gängige Gründe dafür, dass ein Vertrag nicht zustande kommt:
- Du bist jünger als 18 Jahre, bei einigen Verträgen muss man sogar 21 Jahre alt sein.
- Du hast negative Schufa-Einträge, zum Beispiel durch Zahlungsausfälle in der Vergangenheit.
- Du bestellst sehr viel im Internet, schickst es aber oft wieder zurück.
- Du hast bereits zu viele Mobilfunkverträge.
- Du bist Privatperson und hast mehr als drei Verträge bei einer Bestellung geordert.
- Du hast bereits mehr als vier Handyverträge, die noch aktiv sind, bei einem und demselben Handyvermittler bestellt
- Du wohnst in einer „ungünstigen“ Gegend, in deren Umfeld es viele Menschen mit negativen Schufaeinträgen gibt. Hier werden dann leider alle über einen Kamm geschoren.
- Du bist bei dem Provider schon mal negativ aufgefallen.
- Du hast in der Vergangenheit viele Anfragen zur Kontoeröffnung oder Handyverträgen oder dergleichen gehabt.
- Deine Einkommensverhältnisse passen nicht.
Eine der Hauptursachen, warum ein Handyvertrag nicht angenommen wird, ist eine schlechte Bonität, die sich in einem negativen Schufa-Eintrag niederschlägt. Der Anbieter nimmt so Abstand, um sich vor einem möglichen Zahlungsausfall zu schützen. An anderer Stelle zeigen wir Dir, wie Du trotz Schufa-Eintrag an einen neuen Handyvertrag kommen könntest. Liegen zu Deiner Person noch gar keine Informationen vor, greift die Schufa in seltenen Fällen auch auf Adressdaten zurück. Wohnst Du in einer Gegend mit verhältnismäßig vielen Personen mit schlechtem Schufa-Score, kannst Du auch allein aus diesem Grund abgelehnt werden.
Auch wenn Du unter 18 Jahre alt bist, wird ein Handyvertrag oft abgelehnt. Anbieter suchen in der Regel volljährige Vertragspartner, die ein eigenes, ausreichendes Einkommen haben.
Kein Handyvertrag wegen Schufa, Alter und Co. – was tun?
Viele lukrative Angebote sind nur für Neukunden verfügbar. Bist Du bereits Kunde bei einem Anbieter und versuchst ein Angebot für Neukunden abzuschließen, wirst Du ebenfalls in der Regel abgelehnt. In solchen Fällen musst Du erst beim Anbieter kündigen und darauf hoffen, dass ein ähnlich gutes Angebot beim gleichen Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar ist. Auch bei Vertragsverlängerungen gibt es häufig Rabatte. Hier lohnt es sich, vor der Kündigung Kontakt mit Deinem Vertragsanbieter aufzunehmen, um gegebenenfalls ein gutes Rückholangebot zu erhalten.
Zu viele Verträge?
Manche Händler lehnen neue Kunden auch ab, wenn bereits mehrere Mobilfunkverträge parallel auf den gleichen Namen laufen oder wenn Du innerhalb einer Bestellung gleichzeitig mehrere SIM-Karten geordert hast. Auch wenn Du innerhalb der letzten Zeit bereits bei demselben Handyvermittler SIM-Karten bestellt hast, kann Dein neuer Antrag abgelehnt werden. Falschangaben sind kein Weg, um dem zu entgehen: Unzutreffende Daten können bei der Identifizierung und auch bei der Rufnummernportierung dazu führen, dass der Auftrag wieder storniert wird.
Schnäppchenjäger – aufgepasst!
Vor Abschluss des Handyvertrags werden weitere Informationen zu Deiner Person abgefragt, die zu einer Ablehnung führen können. Neben einem unzureichenden Einkommen gehören auch mehrfache Kontoeröffnungen oder wiederholte Anträge für neue Handyverträge in Betracht. Buche also am besten gleich ein Angebot, das Du problemlos finanzieren kannst.
Bist Du zudem ein Hardcore-Schnäppchen-Sammler, der zum Beispiel Verträge vor allem nur wegen der Neukunden-Boni abschließt, kann ein Anbieter Dich ebenfalls ablehnen.
Zudem steht es Anbietern frei, einen Vertrag zurückzuweisen, falls bei einem Angebot ein Preisfehler vorlag. Ist ein Schnäppchen also zu gut, um wahr zu sein, solltest Du bis zur Lieferung Deiner SIM-Karte beziehungsweise Deiner Bestellung damit rechnen, dass eine Stornierung noch möglich ist.
Falls Du partout keinen neuen Handyvertrag abschließen kannst, findest Du möglicherweise bei Prepaid-Angeboten ein passendes Schnäppchen für Dich. Hier sind die Hürden für den Abschluss meist niedriger als bei Laufzeitverträgen. Zudem sind Vertragstarife mit kurzer Laufzeit meist einfacher zu bekommen als solche mit langer Laufzeit.
Eine gute Faustregel ist auch: Je günstiger ein Vertrag, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Genehmigung durch den Provider.
Transparenzpflicht bei automatischer Bonitätsprüfung
Kundin wehrt sich gegen fragliche Ablehnung
Schwups, wurde die Bonitätsprüfung durchgeführt und unbegründet Dein Handyvertrag abgelehnt. Geht das so einfach? Laut Europäischem Gerichtshof (EUGH) nicht. Die österreichische Kundin eines Mobilfunkanbieters war verständlicherweise, sauer, als ihr Handyvertrag ohne eine Erklärung nicht bewilligt wurde. Das passiert vielen Anwendern – und ist gemäß eines neuen Urteils gesetzeswidrig.
Die Nutzerin reichte Klage ein. Wir stießen beim Verbraucherverband Bundeszentrale auf das erwähnte Verfahren. Beim abgelehnten Handyvertrag handelte es sich um ein Produkt mit läppischen 10 € im Monat. Der Provider berief sich auf die von ihm beauftragte Auskunftei Dun & Bradstreet Austria. Jene hat die Kreditwürdigkeit automatisiert durchgeführt. Aber wie kamen die Ergebnisse zustande?
Recht auf Anhaltspunkte für die negative Einstufung
Sicherlich willst Du wie die Betroffene auch wissen, warum es mit einem Handyvertrag nicht geklappt hat. Gemäß dem Gerichtsurteil C-203/22, das Du Dir hier durchlesen kannst, müssen die Hintergründe der automatischen Bonitätsprüfung nachvollziehbar sein. So ist es relevant, welche Daten inwiefern bei der Beurteilung eine Rolle gespielt haben. Zumindest der Umfang der Infos sei preiszugeben.
Dun & Bradstreet Austria hat die betreffenden Informationen allerdings nicht herausgerückt. Hätten sie das zumindest mehr oder weniger nachvollziehbar erklärt, aber selbst das schafften sie nicht. Der EUGH urteilte, dass es ungenügend ist, einfach nur eine automatisierte Kreditwürdigkeit durchzuführen und die Kundin komplett im Dunkeln zu lassen. Sie hat ein Recht auf ein transparentes Scoring-Verfahren.
Dieses Urteil spielt Dir in die Karten
„Mist, ich wurde abgelehnt, na ja, Pech gehabt“, diesen Gedankengang kannst Du nun streichen. Durch das oben geschilderte Gerichtsurteil ist jetzt klar, dass das nicht so einfach geht. Wie die betroffene Kundin hast auch Du das Recht auf eine nachvollziehbare Bonitätsprüfung. Berufe Dich bei ähnlichen Problemen auf diesen Fall.
Und Vertragstarife müssen zudem nicht teuer sein. Einige Schnäppchen im Überblick:
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- freenet Allnet Flat 20 GB 5G (Vodafone-Netz) + 170 € MediaMarkt-Coupon mit 20 GB 5G für 0,00 € + 9,99 € Grundgebühr
- freenet Allnet Flat 50 GB 5G (Vodafone-Netz) + 200 € MediaMarkt-Coupon mit 50 GB 5G für 0,00 € + 14,99 € Grundgebühr
- freenet Allnet Flat 100 GB 5G (Vodafone-Netz) +550 € MediaMarkt-Coupon mit 100 GB 5G für 0,00 € + 29,99 € Grundgebühr
- o2 Basic 30 + 400 € Coupon mit 35 GB LTE für 0,00 € + 19,99 € Grundgebühr
- o2 Mobile Unlimited Max + 850 € MediaMarkt-Coupon mit endlos 5G für 0,00 € + 49,99 € Grundgebühr
- o2 Mobile Unlimited Max + 950 € MediaMarkt-Coupon mit endlos 5G für 0,00 € + 59,99 € Grundgebühr
- freenet Allnet Flat 5+2 GB 5G (Telefónica-Netz) + 100 € Coupon mit 7 GB 5G für 0,00 € + 4,99 € Grundgebühr
- Super Select M On + 170 € Coupon mit 30 GB 5G für 0,00 € + 12,99 € Grundgebühr
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