Gericht urteilt gegen Streaming-Dienst

Netflix-Abo: LG Köln erklärt Preiserhöhung für rechtswidrig

Netflix erleidet erneut eine Schlappe vor Gericht: Die Preiserhöhungen der letzten Jahre basieren auf einer unzulässigen Praxis, urteilte das LG Köln. Es handelt sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung.
Netflix auf Smartphone News-Teaser

Netflix verliert wieder vor Gericht. Es geht einmal mehr um Preiserhöhungen. (Bild: Pixabay)

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil in Köln: Netflix darf seine Preise nicht einseitig erhöhen.
  • Das Urteil dürfte sich auch auf andere in Deutschland aktive Streamingdienste auswirken.
  • Preiserhöhungen müssen in Zukunft anders geregelt werden.

Alles wird teurer, auch die meisten Streamingdienste: Ob Netflix, Prime Video, Spotify oder Apple Music, die letzten Jahre brachten bei allen großen Streamingdiensten teils deutliche und wiederholte Preiserhöhungen. Die Praxis der Unternehmen war es lange, einen gestiegenen Preis allenfalls per Mitteilung an die Kunden zu kommunizieren. Nachdem die Gerichte urteilten, dass Abonnenten einer Preiserhöhung aktiv zustimmen müssen, gingen viele Dienste dazu über, ihren Kunden Zustimmungsdialoge mit den neuen Preisen zu präsentieren, so auch Netflix. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, den gestiegenen Preis oder ein Downgrade / eine Kündigung seines Abos zu akzeptieren – das ist unzulässig.

LG Köln: Netflix hat keine wirksame Zustimmung eingeholt

Doch ein solches Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig, das entschied das Landgericht Köln nun anhand eines Einzelfalls, den der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke für einen Mandanten zur Verhandlung brachte. Dieser hatte ursprünglich ein Netflix-Abo zum Preis von monatlich 11,99 Euro abgeschlossen, das sich dann schrittweise auf 17,99 Euro im Monat verteuert.

Die Zustimmungs-Popups, mit denen sich Netflix diese Preisanhebungen genehmigen ließ, stellten keine echte Zustimmung zu einem neuen Vertragsangebot dar, viel mehr handelte es sich dabei nur um eine einseitige Information über eine bereits erfolgte Preiserhöhung, so das Gericht. Die Basis dieses Vorgehens bildet Ziffer 3.5 der Netflix-AGB, die das Gericht für unwirksam erklärte.

Schon zuvor musste Netflix vor deutschen Gerichten Niederlagen hinsichtlich der Gestaltung seiner Preispolitik hinnehmen, so urteilte ein Berliner Gericht etwa 2022, die Klauseln zu Preiserhöhungen des Streamingdienstes seien nicht hinreichend transparent gestaltet.

Was bedeutet das Urteil für Streaming-Kunden?

Für den Mandanten von Solmecke bedeutet das Urteil zunächst, dass Netflix ihm etwa 200 Euro zu viel gezahlte Gebühren seit 2019 zurückzahlen muss, frühere Ansprüche sind zwischenzeitlich verjährt. Für Streamingdienste bedeutet das Urteil, dass sie die Praxis ihrer Preisänderungen umgestalten müssen. Vor Preiserhöhungen dürften Kunden dennoch nicht verschont bleiben, man kann jedoch hoffen, dass diese in Zukunft transparenter kommuniziert werden.

Weiters eröffnet das Urteil nun Kunden von Netflix die Möglichkeit, zu viel gezahlte Abo-Gebühren der letzten Jahre zurückzufordern. Wie viele Verbraucher davon Gebrauch machen werden, ist allerdings fraglich, in aller Regel dürften Kosten und Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag stehen. Das könnte sich ändern, würde eine Sammelklage eingerichtet, der sich Verbraucher bequem und ohne eigenes Prozessrisiko anschließen könnten, eine solche könnte etwa eine Verbraucherzentrale anstrengen.

Preiserhöhungen bei Netflix wird es allerdings auch in Zukunft geben, hatte das Unternehmen doch auf seinen Bilanzkonferenzen gegenüber Investoren regelmäßig erklärt, die stetige Anhebung der Abogebühren konsequent weiterverfolgen zu wollen.

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In der mobilen Technik-Welt ist Marcel als Redakteur für Handys, Gadgets und Mobile Games bereits seit mehr als 10 Jahren unterwegs. In der Vergangenheit schrieb er bereits für einige große Magazine im Bereich Gaming und Technologie. Im Privatleben fesseln den Ex-Pro-Gamer vor allem das Zocken, seine Leidenschaft zum Fußball und das Motorradfahren. Zudem verbindet ihn eine besondere Beziehung mit der japanischen Kultur.

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