Telefonwerbung stieg 2024 wieder deutlich an

Telefonwerbung ist 2024 ausgeartet
Telefonwerbung: Gewinnspiele, Energie und Bau im Fokus
Es wird wieder mehr telefonisch genervt
Wenn eine unbekannte Nummer auf dem Display des Handys erscheint, hast Du wahrscheinlich keine Lust, abzunehmen. Schließlich könnte es ein lästiger Werbeanruf sein. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) meldete 2024 insgesamt 37.561 schriftliche Beschwerden aufgrund solcher Vergehen. Ein Anstieg um acht Prozent im Vergleich zu 2023. Das ist schade, weil Anfang letzten Jahres noch ein starker Rückgang verzeichnet wurde.
Insbesondere in den Geschäftsbereichen Gewinnspiele, Energieversorgung und Bauprodukte suchen zwielichtige Firmen ihre Opfer. Vielleicht denken Du, Deine Freunde oder Deine Familie über eine nachhaltige Photovoltaikanlage nach. Dieses Thema vermutet die BNetzA unter anderem als ausschlaggebend für die von 5.320 auf 6.315 gestiegenen Beschwerden im Bausegment.
Zumindest ein Sektor war rückläufig
Stromanbieter gingen Nutzern wie Dir in den vergangenen Jahren nur noch zu 14 Prozent (5.095 Beschwerden) auf die Nerven. Zuvor schwankte die Anzahl entsprechender Werbeanrufe zwischen 20 und 30 Prozent. Laut BNetzA dürfte die Angst vor den Großverfahren, mit denen sie in der jüngeren Vergangenheit verstärkt gegen solche Delikte im Energiesektor vorging, ein Grund für die Besserung sein.
Wenn Du am Apparat „Gewinne, Gewinne!“ hörst, wurdest Du wohl ungefragt von einer Glücksspielfirma kontaktiert. Im Vergleich zu 2023 stieg die Anzahl dieser Betroffenen nämlich von 16 auf 20 Prozent (7.487 Beschwerden).
Summe der Bußgelder und bevorzugte Opfer
Die Bundesnetzagentur erzielte in elf Verfahren im vergangenen Jahr hohe Bußgelder. Jedes dieser Verfahren kümmerte sich um mehrere 100 bis 2.000 Delikte. Insgesamt mussten die verurteilten Unternehmen 1,373 Milliarden Euro aufgrund unlauterer Telefonwerbung beziehungsweise Rufnummernunterdrückung zwecks Reklame blechen. Das klingt nach viel Geld, aber 2023 waren es sogar 1,435 Milliarden Euro.
Leider werden häufig ältere Mitmenschen von Werbeanrufen behelligt und in eine Kostenfalle wie ein Abonnement gelockt. Das trieb eine nicht genannte Firma auf die Spitze. Sie gab sich als Apothekerverband aus und bat um eine Gesundheitsumfrage. Anschließend schickte die Firma ungefragt teure Nahrungsergänzungsmittel an die Senioren. Danach wurden hohe Rechnungen ausgestellt.
Gesetzeswidrige Telefonwerbung von dreisten Firmen
Werbeanrufe dürfen nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin stattfinden. Hält sich ein Unternehmen nicht daran, macht es sich strafbar. Leider klingelt in deutschen Wohnzimmern immer noch häufig das Festnetztelefon, mit einem manipulierenden Callcenter-Mitarbeitenden am anderen Ende der Leitung. Einen gemeinsamen Nenner gibt es häufig: den Energiemarkt.
Angestellte von fremden Stromanbietern rufen Dich an, um sich als Dein Lieferant auszugeben und Daten wie die Zählernummer oder den Zählerstand auszuspionieren. Manchmal behaupten die Mitarbeiter sogar, zu einem Preisvergleichsportal zu gehören. Auf diese Weise will man das Vertrauen der Opfer ergaunern, so die Bundesnetzagentur (BNetza).
Bußgeld-Rekord aufgrund großer Delikte
Dass die verklagten Firmen ihre Identität verschleierten, war 2023 besonders schwerwiegend. Deshalb und aufgrund der hohen Zahl der geschädigten Verbraucher verhängte die BNetzA besonders üppige Bußgelder. Zwei Konzerne wurden zu 285.000 Euro verdonnert, ein weiterer zu 275.000 Euro. Bei allen Vorfällen handelte es sich um Energieversorger oder kooperierende Callcenter.
Es entfielen 845.000 Euro der insgesamt 1,435 Millionen Euro betragenden Bußgelder auf Stromanbieter. In diesem Marktsegment gingen 2023 rund 5600 Beschwerden ein. Anschließend folgte Telefonwerbung aus dem Bereich „Gewinnspiel“ (5400 Beschwerden) und aus dem Bereich „Bauprodukte“ (5300 Beschwerden).
Gesetzeslage ist vielen Unternehmen egal
Manche Firmen verhalten sich besonders penetrant, um Dir ein Produkt oder einen Vertrag aufzuschwatzen. So hat die BNetzA festgestellt, dass die gemeldeten Werbeanrufe fortwährend aufeinander folgend, mit aggressivem Gesprächston oder mit Täuschungsmanövern vollzogen wurden. Bei den dreisten Unternehmen ist ein weiterer Verstoß wahrscheinlich.
Seit dem 1. Oktober 2021 gibt es das Gesetz für faire Verbraucherverträge. Dieses besagt, dass Firmen, die Telefonwerbung betreiben, die Gespräche samt Werbeeinwilligung lückenlos aufzeichnen und aufbewahren müssen. Wie Du Dir sicher ausmalen kannst, protokollieren die Beschuldigten sicher nicht ihre eigenen Vergehen. In diesem Fall gibt es nochmal 50.000 Euro als Strafe.
Anzahl der Beschwerden ging zurück
Eine positive Nachricht hat die Bundesnetzagentur trotzdem zu verkünden. Insgesamt erhielt sie im vergangenen Jahr 34.714 Beschwerden. Das ist natürlich eine ganze Menge, aber deutlich weniger als 2022. In besagtem Jahr gingen nämlich 64.704 Beschwerden ein. Auf der anderen Seite betrug damals die Bußgeldsumme „nur“ 1,15 Millionen Euro.
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