Verträge über 2 Jahre weiterhin möglich

Handyvertrag nur noch über 1 Jahr? Was wirklich im „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ steht

Vertragslaufzeiten von bis zu 24 Monaten für Handy- und Festnetztarife sind die Regel. Doch nicht nur die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht meint, "lange Vertragslaufzeiten [...] beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ein neues Gesetz sieht demnach zukünftig nur noch Laufzeiten von 12 Monaten vor. Doch kein Entwurf verlässt das Parlament, wie es hineingegangen ist.
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Bild von Catkin auf Pixabay

Kampf um die 2-Jahres-Verträge

Bundesministerin Lamprecht forderte, dass die maximale Laufzeit von Verträgen auf ein Jahr beschränkt werden soll. Das gelte nicht nur für Handyverträge, sondern auch für das Fitnessstudio, den Stromvertrag und weitere Verbraucherverträge. Längere Laufzeiten sollen nur noch mit Ausnahmen angeboten werden. Zudem dürfe ein Angebot mit 12 Monaten Laufzeit maximal um 25% teurer sein als die 24-Monats-Variante. Diese Forderungen wurden später jedoch nicht in das Gesetz aufgenommen.

Was zunächst nach einer rein verbraucherfreundlichen Regelung klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ soll unlauteren Geschäftspraktiken Einhalt gebieten. Von einer großen Boulevard-Zeitung ließ sich die Ministerin bereits 2019 zitieren (hier der Bericht beim Handelsblatt), das Gesetz werde „betrügerische Geschäftsmodelle, undurchsichtige Vertragsstrukturen und kalkulierte Kostenfallen“ bekämpfen. Daher sollen die Verbraucherrechte gegenüber den Anbietern gestärkt werden, so Lambrecht:

„Lange Vertragslaufzeiten und in den AGB versteckte automatische Ein-Jahres-Verlängerungen sind ärgerlich und teuer. Mit solchen Klauseln binden Unternehmen ihre Kunden oft unbemerkt und hindern sie an einem Wechsel zu günstigeren und attraktiveren Angeboten. Wir werden die zulässigen Vertragslaufzeiten verkürzen und stärken so die Wahlfreiheit der Kunden.“

Kürzere Kündigungsfristen tatsächlich beschlossen

Neben der Beschlussvorlage, die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zu verkürzen, kommt man den Verbrauchern aber im Hinblick auf Kündigungsfristen entgegen. Bislang wird ein Vertrag um bis zu ein weiteres Jahr verlängert, wenn die geregelte Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Der Entwurf sah vor, dass ein bestehender Vertrag bald nur noch um mehr als drei Monate verlängert werden kann, wenn der Anbieter explizit auf eine Kündigungsmöglichkeit hinweist.

Das tatsächlich verabschiede Gesetz geht über diese Forderung hinaus: Die derzeit gängige Kündigungsfrist von drei Monaten wird auf einen Monat verkürzt!

Zudem wird die Pflicht zu einem Kündigungs-Button zukünftig für ein einfacheres Vertragsende sorgen. Im Online-Bereich soll eine entsprechende Option für Anbieter verpflichtend werden. So sollen finanzielle Nachteile durch eine verspätete Kündigung verhindert und die Hürde zur Beendigung eines Vertrags gesenkt werden.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Bundestag und Bundesrat beschlossen das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ am 25.06.2021. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird es voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Kraft treten. Einzelne Bestimmungen sollen jedoch erst später gültig werden.

Der „Kündigungsbutton“ wird jedoch voraussichtlich erst zum 01.07.2022 verbindlich.

Langen Laufzeiten selbst den Kampf ansagen

Schon jetzt haben Verbraucher die Wahl, ob sie sich kurz oder lang an ihren Anbieter binden wollen. Prepaid-Verträge oder Verträge mit kurzer Laufzeit beziehungsweise „ohne Vertragslaufzeit“ sind in großer Auswahl am Markt vertreten. Auch für den heimischen Festnetzanschluss müssen in der Regel keine langen Fristen mehr in Kauf genommen werden.

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Profilbild von Daniel Molenda
Der Tarif-Nerd Daniel ist seit 2019 bei Handyhase. Was für andere ein staubtrockenes Thema ist, saugt der gebürtige Hesse auf wie ein Schwamm.
Daniel hat zwar unglaublich viele Interessen; Tarife, Netze und Technik sind ihm aber seit 2009 bei mehreren Telekommunikationsportalen zur Berufung geworden.
Man sagt, er habe mehr SIM-Karten in seiner Sammlung als ein durchschnittlicher Handyshop.
Beteiligte Autoren: Martin
Kommentare (16)

gashi 18.10.2023, 10:23

Meine Handy Vertrag steht 1 jahr ist das richtig oder hat diese Herrn feler gemacht ?

    Profilbild von Marcus

    Marcus 18.10.2023, 10:41

    Hallo Gashi,

    das kann ich Dir aus der Entfernung nicht sagen, am besten besprichst Du das mit Deinem Vertragspartner direkt!

    Viele Grüße,

    Marcus – Handyhase

Janina 28.11.2021, 14:19

Hallo Daniel,
werden diese Entwürfe diesen Dezember in Kraft treten? Zum Beispiel läuft ein Vertrag im Dezember aus und man kann den Vertrag nicht im September kündigen. Das neue Gesetz sieht vor, dass Mobilfunkanbieter den Vertrag um bis zu drei Monate verlängern können oder man noch innerhalb eines Monats nach dem Vertrag endet Vertrag kündigen?
Viele Grüße
Janina

    Profilbild von Daniel

    Daniel Molenda 29.11.2021, 10:49

    Hallo Janina,
    die Kündigungsfrist bezeichnet den letztmöglichen Zeitpunkt, zu dem man einen Vertrag kündigen kann, nicht die Zeitspanne, in dem man den Vertrag kündigen muss.
    Wir empfehlen, jeden Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit am besten gleich nach der Aktivierung zu kündigen, weil das mehrere Vorteile hat: Man vergisst es nicht und man bekommt vom Anbieter ggf. kleine Vergünstigungen angeboten, damit man die Kündigung zurücknimmt. Danach kann man erneut kündigen.
    Welche Regelung zu welchem Zeitpunkt in Kraft tritt, haben wir hier aufgedröselt: https://www.handyhase.de/magazin/monatliche-kuendigungsfrist-neues-telekommunikationsgesetz/
    Die kürzeren Kündigungsfristen kommen offiziell erst ab 01.03.2022. Manche Anbieter haben sich jedoch entschlossen, die Regelung schon jetzt für alle KundInnen umzusetzen.
    Viele Grüße
    Daniel | Handyhase.de

Ingolf Bergmann 11.09.2021, 18:50

Wie verhält es sich mit Handyverträgen die z.B. im Dezember2020 abgeschlossen wurden? Verkürzt sich da auch die zweijährige Laufzeit?

    Profilbild von Daniel

    Daniel Molenda 11.09.2021, 18:56

    Hallo Ingolf,
    es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich laufende Verträge durch das neue Gesetz in ihrer Mindestlaufzeit verkürzen.
    Viele Grüße
    Daniel | Handyhase.de

Carl 30.08.2021, 12:02

Ich habe Pipi in den Augen. Eigentlich fast komisch, dass man dafür so lange gebraucht hat. 2 Jahre Mindestlaufzeit, wenn kein Handy oder so abbezahlt wird, sollten in meinen Augen lediglich der Abzocke dienen. Und dann noch diese dreimonatige Kündigungsfrist und Verlängerung um ein Jahr. Alles billige Tricks, um den Kunden an sich zu binden. Dass man dann bei Anbietern wie mobilcom debitel noch anrufen musste zum Kündigen, nur um mit einem Haufen Angebote überschüttet zu werden. Gerade die Branche der Handyverträge ist so schnell, Hat man sich einmal gebunden und möchte dann auf einen zeitgemäßeren Vertrag mit 5g oder mehr Volumen wechseln, blieb bisher nur die Möglichkeit, 2 Jahre abzuwarten oder beim Anbieter zu bleiben und zu blechen. (die niedrigen Angebotspreise gibts natürlich nur für Neukunden).

Schade, dass man damit nicht auch gleich die nervigen Werbeanrufe verbietet. Dann könnte man Vereinen wie md endlich den Garaus machen. Unternehmen, die zu einem großen Teil mit legaler Abzocke Geld verdienen.

Stephan Vöge 27.06.2021, 11:54

Ich persönlich finde dieses neue Gesetz total unnütz ,alle 2 Jahre war bisher die beste Regelung ,wer braucht schon jedes Jahr ein neues Handy ,und die Tarife an sich sind schon ziemlich preiswert bei Handyhase ,da kommt selbst Check 24 nicht mit . Und mittlerweile kann man bei fast allen Anbietern ,die Kündigung innerhalb der App vornehmen ,ein Klick und der Vertrag läuft automatisch aus ,wer das in 2 Jahren nicht schafft ist wohl selbst dran schuld . Aber das bei vergessen der Kündigung der Vertrag bis zu 1 Jahr weiterläuft , das dort jetzt ein Riegel vorgeschoben wird ist sehr gut .
Mit der neuen Regelung wird die Grundgebühr jetzt eben doppelt so teuer ,wie soll sonst auch das Handy finanziert werden,?

    Steffen 08.07.2021, 08:34

    Es geht doch hierbei nicht allein um Handyverträge. Denken Sie mal weiter. Z.B. wie im Artikel erwähnt in Verbindung mit Fitnessstudioverträgen macht das Gesetz natürlich Sinn und bietet dem Verbraucher ganz klar Vorteile.

M.L.2 26.06.2021, 17:17

So wird am Ende lediglich die Monatliche Grundgebühr angekurbelt. Dann werden aus Monatlichen 39,99€ mal schnell 69,99€ oder mehr. Für mich persönlich ist es vollkommend ausreichend, wenn ich alle zwei Jahre ein neues Smartphone habe. Das man einen Zeitlich begrenzten Vertrag rechtzeitig kündigen muss, sollte jedem bewusst sein, der diesen abschließt, ebenso das dieser ansonsten stillschweigend weiter läuft. Sehe da kein Problem.
Vertrag abschließen und einfach nach einer Woche fristgerecht kündigen und schon hat man dieses Problem nicht. Ich kenne niemand der sich jemals über so etwas beschwert hat. Wer es nicht schafft innerhalb von 21 Monaten eine Kündigung zu schreiben hat am ende halt selber Schuld.
Unsere Politiker sollten sich doch bitte mal um wichtigere Dinge kümmern.

Btw. Sie heißt Christine Lambrecht nicht mit p geschrieben.

Martin Croco Bechtle 19.08.2019, 18:31

Denke das ist ziemlich einfach zu rechnen ?

Peter Hermann Heinrich 19.08.2019, 11:58

wenn ein Handy rund 1000€ kostet, wie sollen bei verkürzter Vertragslaufzeit die Tarife aussehen?

    Handy 15.11.2020, 19:38

    Das Handy im mediamarkt oder beim handy händler kaufen zum teilweise günstigerem preis, den wen man alles runter rechnet ist das iphone, Smartphone mit vertrag meist sogar teuerer als wen man es separat kauft 😀

    Und denke 20€ im monat ist besser als teilweise 9monate 39,99€ und danach 69,99€ und noch 99,99€ anzahlung bei vodafone zu mindestens 😀

      Profilbild von Handyhase Daniel

      Daniel Molenda 15.11.2020, 21:48

      Hallo Handy,
      so pauschal ist Dein Ratschlag leider falsch.
      Richtig ist, dass nicht jedes beliebige Bundle aus Handy und Tarif empfehlenswert ist. Aber genau dies ist ja der Grund dafür, dass wir die besten Angebote auf dem Markt zusammentragen und prüfen. Bei allen Angeboten, die wir auf unserer Seite darstellen, liegen die Gesamtkosten unter dem Preis, den man bei separater Anschaffung von Handy und Tarif bezahlen würde.
      Die genaue Berechnung von durchschnittlichem und Effektivpreis findet man in jedem Artikel und bei jedem Angebot in unserem Vergleich (https://www.handyhase.de/handy-mit-vertrag/#data-volume=0&cellular-network=&lte=0&monthly=0&sort=4&cdh=).
      Insofern: Ja, man sollte jedes Angebot vergleichen und nachrechnen, ob es sich lohnt.
      Und ja, wir rechnen jedes Angebot nach und stellen nur die vor, die sich auch wirklich lohnen.
      Die Highlights dabei sind natürlich die Angebote aus Handy + Vertrag, wo die Gesamtkosten UNTER den Anschaffungskosten alleine für das Gerät liegen – dann kriegt man den Tarif quasi geschenkt und zahlt noch weniger als beim besten Hardware-Only-Angebot!
      Daher: Ganz klares Nein, Hardware-Only-Angebote sind nicht immer günstiger als Bundles aus Handy und Tarif.
      Viele Grüße
      Daniel | Handyhase.de

    Berthold Knecht 21.04.2021, 21:52

    Richtig, das wären 83,33 € zzgl. Tarifkosten (ohne Einmalzahlung gerechnet).
    Man würde also rund 100€ monatlich zahlen. Wer will das schon? Eine verkürzte Vertragslaufzeit bringt keinem etwas! Und wem das nicht gefällt, der kann sich immer noch selbst das Handy finanzieren und sich einen monatlich kündbaren Tarif dazu holen. Habe die Diskussion über das Thema nie verstanden.

    Carl 30.08.2021, 11:56

    Es war ja auch die Rede von Ausnahmen. Ich denke mal, dass so ein Fall eine Ausnahme sein könnte, also Handyverträge, in denen Handys abgezahlt werden. Abzocke waren ja vor allem die "handylosen" Verträge, die dich 2 Jahre binden, nur, um dir die Auswahl zu nehmen.

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