Ab sofort in Kraft

Monatliche Kündigungsfrist für alle Tarife: Neue Gesetze stärken Verbraucher

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge und das novellierte Telekommunikationsgesetz traten schrittweise in Kraft. Ab sofort darf sich Dein Vertrag nur noch maximal um einen Monat verlängern und die Kündigungsfrist nur einen Monat betragen! Was sich noch alles ändert zeigen wir hier.
Monatliche Kündigungsfrist für alle und Kündigungsrecht nach Umzug: Das neue Telekommunkationsgesetz

Bald kann flexibel gekündigt werden, vor allem nach dem Umzug!

Lange hat es gebraucht, endlich ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet: Am 7.5.2021 wurde beschlossen, dass die Handyvertragslaufzeit bei 24 Monaten bleiben darf (wichtig für Bundles) − aber zwei weitere zentrale Vorschläge sollten ebenfalls verabschiedet werden: Der Kündigungsbutton sollte eingeführt werden (den fordern wir ja seit Jahren mit dem Mantra »So einfach es ist, einen Vertrag zu schließen, so einfach muss es sein, mit derselben Menge Klicks einen Vertrag auch wieder loszuwerden«), zum anderen aber eine bahnbrechende Neuerung, die bislang nur sehr wenig Beachtung fand: Wer seine rechtzeitige Kündigung verschwitzt, muss nicht mehr befürchten, dass dann eine automatische Vertragsverlängerung für weitere 12 (!) Monate zu den meist überteuerten Konditionen durchgeführt wird.

Das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) werden voraussichtlich einige Verbraucherrechte stärken, wenn es unter anderem um das Thema Vertragslaufzeit und Kündigung geht.

Wir beantworten an dieser Stelle einige Fragen zu den Auswirkungen der beiden Gesetze und zudem wird der Artikel stetig um weitere Erkenntnisse erweitert.

Wie lange darf eine Vertragslaufzeit für Mobilfunk- Telefon- oder Internetverträge sein?

Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass es Handytarife und Festnetztarife nur noch mit in Ausnahmefällen mit zweijähriger Mindestvertragslaufzeit gibt, dürfen neue Handyverträge und Co. weiterhin eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben. Zwar hatte das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ im Entwurf weitreichende Einschnitte für Vertragslaufzeiten vorgesehen, diese wurden allerdings nicht beschlossen.

Die neue Fassung dieses Gesetzes bringt jedoch nun Begrenzungen bei der Laufzeitverlängerung von (Telefon-)Verträgen mit sich!

Wie lange darf zukünftig eine Kündigungsfrist sein?

Klare Sache: Das Gesetz für faire Verbraucherverträge erlaubt nur noch eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat! Dies gilt seit dem 1. März 2022.

Seit dem 1.3.2022 gilt ja für Handyverträge eine Kündigungsfrist von nur noch einem Monat. Und natürlich zum Ende der Mindestlaufzeit (ein 24-Monats-Vertrag kann also auch noch im 22. Monat gekündigt werden). Deshalb stellt Drillisch ja auch fleißig seine Verträge ohne Vertragslaufzeit (= 3 Monate Laufzeit) wieder auf monatlich kündbar um. Einige Anbieter haben die Kündigungsfristen bereits für Bestandskunden angeglichen, wie bspw. Netzbetreiber O₂ (bereits zum 1.12.2021) oder (wie am 22.2.2022 angekündigt) auch congstar. Laut Einschätzung der Verbraucherzentrale gilt dies auch rückwirkend für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden.

Auch nach dem 1. März 22 lohnt sich also für Bestandskunden nach wie vor der Blick in die Handyrechnung (dort steht nämlich das letztmögliche Kündigungsdatum). Es ist ja nicht unbedingt davon auszugehen, dass alle Anbieter gleichermaßen rechtskonform handeln wie die vorgenannten.

Kündigungsfrist fast überall verkürzt

Als einer der letzten Provider hat congstar angekündigt, die Änderung pünktlich zum 01.03.2022 umzusetzen und dies auch getan. Fast alle anderen Anbieter haben das Gesetz für faire Verbraucherverträge in diesem Punkt bereits vorweggenommen und schon im Vorfeld die Kündigungsfrist auf 1 Monat reduziert.

Das bedeutet freilich nicht, dass sich jeder Handy- oder DSL-Vertrag zum Ende des Monats beenden lassen kann. Wenn Du irgendwo liest, alle Handy- und DSL-Verträge seien in Zukunft „monatlich kündbar“, dann ist das nicht richtig. Denn wie hier bereits erwähnt bleiben Mindestvertragslaufzeiten von bis zu 2 Jahren weiterhin legal. Erst nach Ablauf dieser 2 Jahre sind die Verträge monatlich kündbar.

Immerhin: Verträge werden nach der Mindestvertragslaufzeit nur noch um einen Monat verlängert. Kommen wir damit zum nächsten Punkt:

Wird es noch Verträge geben, die sich automatisch um lange Zeiträume verlängern?

Nein. Das Bürgerliche Gesetzbuch wird dahingehend neu gefasst, dass automatische Verlängerungen eines Vertrags (hier „Dauerschuldverhältnisse“ genannt) nicht zulässig sind. Ein Dauerschuldverhältnis darf sich nur dann auf unbestimmte Zeit „stillschweigend“ verlängern, wenn der Vertrag monatlich gekündigt werden kann! Auch diese Bestimmung gilt ab dem 01.03.2022.

Wichtig ist hier das neue Detail, dass es keine automatische Verlängerung um zum Beispiel ein Jahr mehr geben darf. Bislang mussten Kunden eine Laufzeitverlängerung von 12 Monaten hinnehmen, wenn sich ein Vertrag ohne Kündigung verlängerte. Nun hast Du das Recht, jeglichen Tarif, der automatisch verlängert wurde, mit einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit zu kündigen.

Auch diese Regelungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge gelten rückwirkend! Bestandskundenverträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen werden, müssen ebenfalls die verkürzte Kündigungsfrist haben. Daher haben sich manche Anbieter bereits dazu entschlossen, schon jetzt die kürzeren Fristen umzusetzen.

Die weiteren Neuerungen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz, das seit dem 01.12.2021 in Kraft ist:

Was kann ich machen, wenn der Anbieter meinen Vertrag einfach ändert?

Generell können Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen am Vertrag eine einseitige Änderung vornehmen. Nun hast Du in solch einem Fall die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Gibt es hierzu auch Ausnahmen?

Ja, wenn die Änderungen des Anbieters keine negative Auswirkung haben, von administrativer Art sind oder Du dadurch Vorteile erhältst. Zudem kann es durchaus passieren, dass der Anbieter Deinen Vertrag aufgrund rechtlicher Pflichten ändern muss. Allerdings muss der Anbieter den letzten Grund auch immer beweisen können!

Wann muss mich der Anbieter über eine Änderung informieren?

Der Anbieter muss Dich spätestens einen Monat beziehungsweise maximal zwei Monate vor der Vertragsänderung in Kenntnis setzen. Hast Du die Information vorliegen, kannst Du bei Bedarf Deine Kündigung innerhalb von drei Monaten einreichen.

Für die Kündigung dürfen zudem keine Kosten berechnet werden, es sei denn, Dein Vertrag beinhaltet ein Endgerät in Form z. B. eines Smartphones.

Was kann ich tun, wenn der Anbieter mir eine schlechte Leistung bietet?

Störungen oder verminderte Bandbreiten sind oft in aller Munde. Wenn Du betroffen bist, kannst Du in Zukunft reagieren:

Du hast die Möglichkeit, den Vertrag fristlos zu kündigen oder die Zahlungen entsprechend zu mindern (zum Beispiel bei deutlich geringeren Internet-Geschwindigkeiten als im Vertrag steht).

Hier bist Du in der Nachweispflicht, daher empfiehlt sich eine ausführliche Dokumentation der Störung (wann ist das Internet ausgefallen, wie oft wurde eine Neuverbindung probiert und wie oft wurde der Kundendienst informiert?)

Kommt bei Dir nur eine Geschwindigkeit an, die weit unterhalb der vertraglichen Vereinbarung liegt, hast Du ein Recht auf Minderung, Erstattung oder gar eine fristlose Kündigung. Die neuen Regelungen gelten seit dem 13.12.2021 und die Bundesnetzagentur bietet Dir ein Tool, mit dem du die Messung auch protokollieren kannst. Wie das alles funktioniert und wie Du eine entsprechende Messung vornehmen kannst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zum Thema.

Was gilt, wenn ich umziehe und einen Festnetz- oder Internet-Vertrag habe?

Bisher galt die Regelung: Wer seinen Wohnort wechselt und nach dem Umzug vom bisherigen Anbieter nicht mit DSL oder Internet via Kabel versorgt werden kann, kann mit einer Frist von 3 Monaten nach dem Umzug den Vertrag kündigen.

Seit dem 1. Dezember 2021 gilt eine verkürzte Frist von nur noch einem Monat. Zudem kannst Du die Kündigung vor dem Umzug aussprechen, so dass die Vertragslaufzeit mit dem Umzug endet.

Dies gilt auch, wenn am neuen Wohnort zwar ein Anschluss zur Verfügung gestellt werden könnte, die vertraglich vereinbarte Bandbreite dabei jedoch nicht erreicht wird. Du musst keinen anderen als Deinen gebuchten Tarif akzeptieren.

Ziehst Du mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen und Ihr beide habt einen Internet-Anschluss, könnt Ihr einen der beiden Anschlüsse ebenfalls kündigen.

Ich habe ein Kombi-Paket aus Mobilfunk- und Festnetz-Tarif gebucht und möchte diesen kündigen, was gilt nun beim Umzug oder einer Störung?

Kombi-Tarife sind wegen ihrer besonders günstigen Konditionen für umfangreiche Leistungen beliebt. Allerdings sind diese Angebotspakete auch besonders unflexibel. Das soll sich ein wenig ändern:

Hast Du ein Bündel aus einem Mobilfunktarif mit einem Festnetz-Tarif, kannst Du im Falle von Störungen oder einem Umzug das gesamte Paket kündigen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter nicht imstande ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Anbieter müssen künftig jährlich über neue Tarife informieren

Handy- und DSL-Tarife verändern sich häufig und werden in der Regel immer günstiger bzw. enthalten mehr Leistung.

Zukünftig müssten Provider ihre Bestandskunden über den für sie optimalen Tarif informieren. Das muss der Anbieter jährlich machen. Die Beratung darf nicht ausschließlich telefonisch geschehen.

Quelle: Verbraucherzentrale. Gesetz für faire Verbraucherverträge

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Profilbild von Marleen
Die Technik- und Mobilfunk-Expertin Marleen ist bereits seit 2009 kein unbeschriebenes Blatt mehr in der Branche. Nach dem Studium der Information- und Medientechnik absolvierte sie ein Volontariat bei einem großen Telekommunikationsmagazin und verblieb dort auch 9 Jahre. Bereits dort hatte sie ersten Kontakt mit Schnäppchen. Seit November 2017 ist Marleen als Chefredakteurin bei Handyhase.de tätig.
Beteiligte Autoren: Daniel Molenda
Kommentare (19)

Stefan 17.09.2025, 11:53

Hallo,

habe einen monatlich kündbaren Handytarif bei Klarmobil und dieser ist gekündigt zum 01.10.2025 Allerdings wird mir in der Webseite von Klarmobil zusätzlich noch Ende Mindestlaufzeit zum 02.11.2025 gezeigt. Für mich stellt sich nun die Frage wann genau die SIM abgeschaltet wird?

Ist es der 03.11.2025 0:00 Uhr?

Herzlichen Dank schon m al vorab!

Liebe Grüße
S.

    Profilbild von Daniel Molenda

    Daniel Molenda 20.09.2025, 00:32

    Hallo Stefan,
    es kommt darauf an, was in der Kündigungsbestätigung steht. Falls es Diskrepanzen gibt, kannst Du dies beim Anbieter reklamieren.
    Wenn der Vertrag zum 1.10. gekündigt wurde, dies jedoch nicht mit der Kündigungsfrist realisierbar ist (z. B. wenn die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf des Laufzeitmonats beträgt), dann kann es durchaus der 02.11.2025 sein. Ob der Anschluss dann im Laufe des Tages oder exakt zum Ende des Tages abgeschaltet wird, kann Dir die Kundenbetreuung sagen.
    Viele Grüße
    Daniel | Handyhase.de

      Stefan 20.09.2025, 12:25

      Hallo Daniel,

      vielen Dank für deine Antwort!

      In der Kündigungsbestätigung steht genau:

      ich bestätige Ihnen die Kündigung Ihres Mobilfunkanschlusses zum 01.10.2025.

      Hatte bisher nie einen Mobilfunkvertrag und finde die Gepflogenheiten ziemlich daneben:
      Wenn man dort anruft und wirklich auch durchkommt und nach einem Neuvertrag fragt bekommt man nur Angebote die wesentlich teurer sind mit dem Hinweis: ach das sind ja nur ein paar Euro -hatte das letzte mal dem guten Mann gesagt das er dies ja gerne für mich zahlen darf;-). Auch auf Hinweis das von dem gleichen "Verein" ein Tarif angeboten wird der mir zusagt ist es NICHT möglich mir den auch zu verkaufen….Was mich auch wundert das ich mindestens 20 Tage im voraus zahlen muss…Wahrscheinlich ist es bei den eher günstigen Anbietern überall so ein Drama und gleicht einer Servicewüste…

      Herzlich liebe Grüße
      Stefan

Jason 13.01.2024, 19:16

Ich habe eine Frage zu der einmonatigen Verlängerung weil es nirgends konkret angegeben ist. Bezieht sich die Verlängerung auf den Vertragsabschluss-Tag oder zum Zeitpunkt der Meldung der Person? Beispiel: Angenommen der Vertrag wurde am 17.02.2023 abgeschlossen und der Vertragsinhaber verpennt die Kündigungsfrist (welche spätestens zum 17.01.2025 wäre) und reicht die Kündigung erst am 20.02.2025 ein. Die Frage ist ob die einmonatige Verlängerung des Vertrags sich auf die Laufzeit des Vetrages bezieht (also immer zum 17. eines Monats) oder zum Zeitpunkt an dem sich der Vertragsinhaber meldet. Also ist die Kündigung dann zum 17.04.2025 (Kündigungsfrist zur Laufzeit 17. eines Monats) oder zum 20.03.2025 (ein Monat nach Kündigungseingang)?

    Profilbild von Marcus

    Marcus 15.01.2024, 11:01

    Hallo Jason,

    Man kündigt immer zum Ende einer Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Wenn also die Kündigung im Beispiel zum 20.02.2025 eingeht, dann endet der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, also am 17.03.2025. Wenn die Kündigung kürzer als 1 Monat vor Laufzeitende beim Provider eingeht, entscheidet die Kündigungsfrist: Ist diese länger als die Restlaufzeit des Vertrag, wird der Vertrag dementsprechend zum nächsten Laufzeitmonat beendet.
    Etwas anders ist es, wenn der Vertrag täglich gekündigt werden kann – dann kann auch ein bestimmtes Datum genannt werden. Sonst endet der Vertrag am nächsten Tag. Ansonsten orientiert sich eine Kündigung aber nicht am Datum des Eingangs des Kündigungsschreibens.

    Viele Grüße,

    Marcus – Handyhase

Martin 22.09.2023, 00:57

Ergänzung:

Selbst in den aktuellen AGB (Mai 2023) von Winsim bzgl. Kündigung ist immer noch die Sache mit den 12 Monaten drin. Wie kann das sein?

1. Laufzeit / Ordentliche Kündigung
1.1 Der Vertrag wird je nach Tarifmodell ohne Mindestvertragslaufzeit, für eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Monat oder 24 Monaten geschlossen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit eines Vertrages mit einer anfänglichen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, wenn der Vertrag nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der Vertragslaufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wurde.

    Profilbild von Marcus

    Marcus 22.09.2023, 10:53

    Hallo Martin,

    danke für Deine Infos, die wir gerne an Drillisch weiterleiten möchten. Schreib uns daher bitte eine Mail mit dem Sachverhalt und Nennung Deiner Kundennummer an folgende E-Mail Adresse: [email protected]

    Viele Grüße,

    Marcus – Handyhase

Martin 22.09.2023, 00:51

Ich glaube hier passt meine Frage besser:

Ich habe aktuell das Problem, dass WinSim (Drillisch) die neu geregelte Kündigung bei 24-monatigen Altverträgen (inkl. bereits erfolgter zweimaliger 12 monatiger Verlängerung) mit Beginn vor 01.12.2021 nicht monatlich zulässt, sondern den Vertrag immer wieder um 12 Monate verlängert (mit frühestmöglichem Kündigungsdatum 12 Monate später!).

Konkret:
– Abschluss 24-Monatsvertrag am 01.12.2019
– Ende 30.11.2021
– Automatische Verlängerung um 12 Monate bis zum 30.11.22
– Automatische Verlängerung um 12 Monate bis zum 30.11.23

Da ich auf die Angaben diverser Seiten Ende 2021 und Anfang 2022 vertraute, die sich kurioserweise jetzt in 2023 mittlerweile bzgl. Altverträgen widersprechen, hatte ich nicht selbst gekündigt, sondern erwartet, dass WinSim die neue Regelung im Kundenkonto übernimmt und ich dann jederzeit monatlich kündigen könnte!

Aber es wurde zunächst um 12 Monate bis zum 30.11.22 und dann nocheinmal völlig überraschend um 12 Monate bis zum 30.11.2023 verlängert – mit jeweils diesem Datum als frühestmöglichen Kündigungstermin.

Das einzige was WinSim "richtig" übernommen hat, ist die Reduzierung von 3 auf 1 Monate vor Ablauffrist (jetzt 30.11.23).

Das ist aber ein schwacher Trost, wenn der Vertrag sich – auch entgegen eurer Angaben hier – immer wieder weiter um 12 Monate verlängert.

Eigentlich war die Sachlage bzgl. Altverträgen eigentlich klar, basierend auf den Infos der Verbraucherzentrale, Anwaltsseiten, teltarif, Computerbild und Euch hier in 2021 sowie in 2022.
Doch in 2023 steht auf diversen Infoseiten, wie z.B. vom NDR und wieder anderen Anwaltsseiten, dass die Verlängerung um 12 Monate weiterhin für Altverträge, die vor dem 01.12.2021 abgeschlossen wurden, rechtens sei.

Was stimmt den nun? Ich möchte nur flexibel bleiben und ungern im November 23 wieder zum dritten Mal 12 Monate meinen Vertrag verlängert bekommen.

Zudem stellt sich die Frage, was nun nach 2 Verlängerungen als Vertragsbeginn zählt?
Der erste vom 01.12.2019 oder der nächste mit 01.12.2021?
Bei letzterem wäre das ja genau das Datum der neuen TGK-Regelungen.

Akeel 15.06.2023, 15:05

Hi,

habe heute leider feststellen müssen dass es bei Drillisch(sim.de) bei mir immer noch die 3 Monata sind 🙁 Die sagen ich kann erst zum 15.09.2023 raus…. Wie ist hier die Lage. Als Grund wurde genannt, dass mein Vertrag vor dem Gerichtsurteil abgeschlossen wurde.. Kann euch da gerne auch mal die aktuelle Rechnung schicken. Das steht da aktuell drin: "Dieser Vertrag begann am 11.01.2022 und hat eine unbefristete Laufzeit. Eine Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich"

Bitte um Hilfe

Danke euch

    Profilbild von Daniel Molenda

    Daniel Molenda 15.06.2023, 15:16

    Hallo Akeel, unserer Information nach gilt für Verträge, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, noch das alte Recht. Mehr dazu hier: https://www.handyhase.de/magazin/monatliche-kuendigungsfrist-neues-telekommunikationsgesetz/
    Zwar haben sich viele Provider dazu entschlossen, die Kündigungsfrist auch für Bestandskunden zu verkürzen. Eine gesetzliche Verpflichtung ist uns dazu jedoch nicht bekannt.

      Akeel 15.06.2023, 17:35

      Danke für die schnelle Antwort. Dann ist das wohl so. Habe über euch das Xiaomi 12 Pro bestellt(Mittlerweile der 4. oder 5. Vertrag über eure Seite) und das gute ist, dass man da den Vertragsbeginn etwas hinauszögern kann. Dann zahle ich nicht die vollen 3 Monate(5,55€) doppelt. Das ist okay 🙂

      Macht weiter so!

      LG

        Profilbild von Daniel Molenda

        Daniel Molenda 15.06.2023, 18:37

        Mir kam der Name auch bekannt vor – schön, wieder von Dir zu hören! Dann wünsche ich viel Freue mit dem neuen Gerät und bis zum nächsten Mal 😀👋

Sebastian 22.11.2022, 12:25

Drillisch macht mir gerade das Leben schwer, in jeder Rechnung steht "Dieser Vertrag begann am 05.01.2021 und endet am 04.01.2023. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am 04.12.2022. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden." Sie haben mir sogar bestätigt dass ich am 28.10.2022 gekündigt habe und bestehen jetzt auf Fortführung des Vertrages bis 04.01.2024… Habe jetzt nochmal über einen Kündigungsanbieter gekündigt, selbes Spiel, außer das noch zusätzlich kam das sie mich nicht nochmal anrufen werden zwecks Rückgewinnung o.ä.
Der Kundendienst antwortet auch gar nicht auf meine Reklamation wie das sein kann. Sonst bekomme ich innerhalb 24h eine Antwort… damit ist drillisch für mich auf der schwarzen Liste (leider) gelandet.
Werde es wohl wie der eine Kunde bei teltarif machen und mir das Geld ab dem 05.01.2023 zurückholen.
Es gibt ja aktuell einige gute Tarife und drillisch bietet mir leider nicht so gute Tarife wie Neukunden, daher sehe ich es nicht ein weiterhin 10€ für 8GB zu zahlen wenn ich 10GB für weniger haben kann…

M.Baumann 12.02.2022, 12:43

Hallo,
ich habe einen Vodafone Mobilfunkvertrag, die Mindestlaufzeit ist abgelaufen und er wurde automatisch verlängert. Ich habe diesen im Oktober 2021 gekündigt mit Kündigungsfrist Oktober 2022. Kann ich diesen gekündigten Vertrag nach der neuen Gesetzeslage noch einmal kündigen?
Die Kündigung wurde bestätigt.
Viele Grüße

    Profilbild von Philipp Schmidt

    Philipp 12.02.2022, 14:18

    Hallo M. Baumann,

    im Artikel findest Du folgenden Abschnitt: "Beachte allerdings: Anders als an mancher Stelle verkündet gelten die Regelungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge nicht rückwirkend!"

    Ich hoffe, ich konnte deine Frage damit direkt beantworten.

    Viele Grüße
    Philipp | Handyhase.de

Mein Name 09.02.2022, 19:05

"Gibt es hierzu auch Ausnahmen?

Ja, wenn die Änderungen des Anbieters eine negative Auswirkung haben, von administrativer Art sind oder Du dadurch Vorteile erhältst."

Bitte korrigieren:

"Ja, wenn die Änderungen des Anbieters keine negativen Auswirkungen haben, von administrativer Art sind oder Du dadurch Vorteile erhältst."

Dr. Jürgen Roloff 22.12.2021, 17:23

Ich habe einen Mobilfunkvertrag mit 1&1 am17. April 2015 abgeschlossen.Wegen eines Tarifwechsels (von 9,99 auf 7,99€) gilt mein neuer Vertrag nun vom 17. April 2021. Ich möchte jetzt den Vertrag kündigen und zu einem neuen Anbieter gehen. 1&1 sagt: Vertragsende 16. April 2023 ,Kündigungsfrist 1Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Kann ich nach dem neuen Gesetz nun mit einer einmonatigen Kündigungsfristfrüher kündigen?

    Profilbild von Daniel

    Daniel Molenda 22.12.2021, 18:26

    Hallo!
    Das ist eine spannende Frage, an der sich die neue Gesetzeslage gut erörtern lässt:
    Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen (Mindest-)Laufzeit und Kündigungsfrist.
    Wenn mit dem Tarifwechsel ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, dann kann es durchaus sein, dass dieser zunächst einmal 24 Monate mindestens läuft. Das wäre nicht unüblich – für Details schaue dazu in die Vertragsunterlagen, die Dir 1&1 zur Verfügung stellen muss.
    Die verkürzte Kündigungsfrist von maximal einem Monat, die in der Tat nun gilt, begrenzt jedoch die Mindestlaufzeit nicht, sondern besagt, bis zu welchem spätesten Termin die Kündigung ausgesprochen werden kann, um zu greifen.
    Eine monatlich kündbare Laufzeit gilt nach der neuen Gesetzeslage erst nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit – dann kann monatlich gekündigt werden.
    Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen!
    Viele Grüße
    Daniel | Handyhase.de

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