Handyrechnung zu hoch: So prüfst Du falsche Abrechnungen von Telekom und Co.

Du zahlst Monat für Monat viel Geld für Deinen Mobilfunkanschluss? Verschiedene Faktoren können Deine Handyrechnung in die Höhe treiben. Bezahlst Du etwa für Drittanbieterdienste, ohne es zu wissen? Hast Du Dich vielleicht unwissentlich in ein ausländisches Netz eingebucht? Oder nutzt Du ganz einfach den falschen Tarif? Unser Ratgeber hilft Dir dabei, die Posten auf Deiner Rechnung zu verstehen und verrät Möglichkeiten, die Kosten zu senken.

Günstigen Tarif finden

Falsche Handyrechnung

Handyrechnung zu hoch: falsche oder fehlerhafte Rechnung reklamieren

Deine Rechnung ist unerwartet hoch? Du entdeckst Fehler und glaubst, dass Du eine falsche Rechnung erhalten hast? Dann hast Du die Möglichkeit, diese zu reklamieren. Grundsätzlich gilt: Reklamationen der Handyrechnung sind innerhalb von acht Wochen möglich.

Teile Deinem Provider mit, welche Posten Du beanstandest. Nun liegt es am Provider, nachzuweisen, dass die in Rechnung gestellten Verbindungen tatsächlich richtig sind.

Außerdem ist es ratsam, die Bundesnetzagentur zu unterrichten; denn sollte ein Anbieter dort durch viele Verbraucherbeschwerden auffallen, dürfte dort mit Sicherheit nicht untätig zugeschaut werden. Für Deine persönliche Rechnungsbeanstandung bringt dies aber natürlich nichts, denn die Netzagentur wird als Aufsichtsbehörde naturgemäß nicht in Einzelfällen für Privatpersonen tätig.

Handyrechnung regelmäßig zu hoch?

Deine Handyrechnung ist zu hoch, und das regelmäßig? Dann hast Du Dir möglicherweise den falschen Vertrag ausgesucht und kannst durch einen Wechsel nachjustieren. Schau mal in unsere Übersicht mit den derzeit besten Tarifen – vielleicht kannst Du zukünftig einiges an monatlichen Handykosten einsparen?

Handyrechnung durch Geister-Roaming zu hoch?

Im Ausland kann es durch Geister-Roaming zu hohen Handyrechnungen kommen. Was Du in diesem Fall machen kannst, erklärt ein eigener Ratgeber.

Trotz Kostendeckel: Zu hohe Rechnung nach Urlaub im Ausland

Zwar greift seit 2017 nun die EU-Roaming-Regulierung, die zumindest Unsummen beim mobilen Datenverbrauch innerhalb der EU-Staaten eine Absage erteilt. Allerdings gilt das nicht generell für die Handynutzung im Ausland. Eigentlich gibt es den gesetzlich verpflichtenden Kostendeckel von 59,50 € für Datenverbindungen – sind diese Kosten erreicht, muss der Provider den Zugang aufs Datennetz sperren und Dich informieren.

Aber: Es gibt Lücken. So kannst Du den Kostendeckel selbst deaktivieren oder auf Wunsch (auf eigene Gefahr hin) eine andere Kosten-Obergrenze festlegen. Wie das Verbraucherportal Baden-Württemberg schreibt, sind außerdem Kooperationen zwischen Deinem Provider und ausländischen Providern notwendig, wenn Du außerhalb der EU unterwegs bist. Gibt es diese Kooperation nicht, können ungewollt hohe Kosten anfallen, auch jenseits des Kostendeckels.

Urlaub in der Schweiz, der Türkei, in Afrika oder Amerika kann also mitunter hohe Posten auf der Handyrechnung erzeugen. Vor allem, wenn Du nicht nur surfst, sondern auch fleißig telefonierst …das gilt übrigens auch, wenn Du Dich auf Kreuzfahrt oder im Flugzeug ins Satelliten-Netz einwählst.

Also: Unbedingt vor der Reise bei Deinem Anbieter nachfragen, ob es einen Kosten-Airbag gibt und welche Bedingungen (speziell für Dein Reiseland) gelten. Im Zweifelsfall: Handy abschalten, in einen Reise-eSIM-Tarif wechseln oder es mit einer lokalen SIM-Karte versuchen.

Handyrechnung: Hilfe bei der Verbraucherzentrale

Allgemeine Hilfe und Informationen im Umgang mit einer zu hohen Handyrechnung gibt es bei der Verbraucherzentrale. Schau Dir hierzu den entsprechenden Flyer an, den die Verbraucherschützer zum Thema erstellt haben.

Was steht in der Mobilfunkrechnung?

Die Provider sind verpflichtet, Dir eine Mobilfunkrechnung zur Verfügung zu stellen. Doch was steht drin? Die Angaben der Bundesnetzagentur zu Rechnungen verweisen auch auf das Telekommunikationsgesetz.

Auch Kosten für Drittanbieter gehören in die Rechnung!

Das leidige Thema der Handy-Kostenfallen schlägt sich auch auf der Handyrechnung nieder: So müssen Beträge von Drittanbietern extra ausgewiesen werden, so die Bundesnetzagentur. Neben dem in Rechnung gestellten zusätzlichen Betrag muss auch angegeben werden, wer den Betrag in Rechnung stellt – und wie Du den Anbieter kontaktierst.

Unbekannte Posten auf der Handyrechnung

Immer wieder kommt es vor, dass Mobilfunkkunden Posten auf ihrer Rechnung finden, die zu Leistungen gehören, die beauftragt zu haben sich der Kunde nicht erinnern kann. Ein kostenpflichtiges Abo ist aber unter Umständen leicht abgeschlossen, und die rechtliche Lage ist etwas komplizierter. Auf den ersten Blick sind Drittanbieterposten auf der Rechnung nicht zulässig, denn Du hast den Vertrag über die Leistungserbringung mit Deinem Anbieter abgeschlossen. Der jedoch lässt die Buchung von Leistungen Dritter zumeist über die AGB zu, diese werden dann über die eigene Telefonrechnung abgerechnet. Näheres zu diesem Phänomen liest Du bei der Kanzlei Hollweck in einem entsprechenden Ratgeber.

Wichtig: Nicht einfach Lastschriften zurückziehen und abwarten: Es ist wichtig, den Provider zu informieren. Denn: kommst Du mit zu hohen Beträgen in Verzug, kann auch der Provider ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Einfach so wird die fristlose Kündigung jedoch nicht bei Dir eintreffen: Viel eher ist eine (vorübergehende) Sperrung Deines Anschlusses wahrscheinlich. Was erlaubt ist, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.

Kosten für Sonderdienste? Drittanbietersperre sinnvoll

Tipp: Richte am besten eine Drittanbietersperre ein, um ungewollte Kosten für Sonderdienste (wie es meist heißt) in Zukunft zu vermeiden.

Es muss sich übrigens nicht zwangsweise um eine Abofalle handeln. Auch bei Einkäufen in App-Stores oder Ticketkäufen über die Handyrechnung handelt es sich um Drittanbieter-Leistungen.

Bei Google Play / iTunes per Handyrechnung bezahlen?

Kennst Du vielleicht schon: Du kannst auch bei Google Play oder iTunes per Handyrechnung bezahlen. Zumindest, sofern Dein Provider dies unterstützt. Mehr zum Thema App Stores im Beitrag Bezahlen mit Handy. Weitere Hinweise zu Zahlungen per Handy-Rechnung gibt’ s bei den Providern, hier etwa für Telekom-Kunden, Vodafone-Kunden erfahren hier mehr und Telefónica-Kunden können hier mehr erfahren.

Wie bekomme ich einen Einzelverbindungsnachweis zur Rechnung?

Konkrete Verbindungen und Telefonate werden auf der Handyrechnung überwiegend nicht aufgelistet. Du hast jedoch die Möglichkeit, kostenlos einen Einzelverbindungsnachweis (EVN) zu Deiner Rechnung anzufordern. Wichtig: Das funktioniert nicht rückwirkend. Sondern immer nur für Rechnungen, die in der Zukunft liegen, also vor Abrechnungszeitraum.

Solltest Du Deine Rechnung dagegen beanstanden, dann muss Dein Provider den Einzelentgeltnachweis (EEN) bereitstellen. Und zwar acht Wochen nach der Beanstandung.

Die Verbraucherzentrale hat sehr übersichtlich aufgelistet, welche Informationen aus einem Einzelverbindungsnachweis hervorgehen müssen. Dort findest Du auch noch einmal alle Fristen übersichtlich sortiert.

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Profilbild von Roman van Genabith
Roman ist Journalist in Bielefeld und schreibt seit etwa zehn Jahren zu Themen aus den Bereichen Technologie und Gadgets. In den letzten Jahren lag sein Schwerpunkt auf den Produkten und Diensten von Apple.

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