EU-Roaming 2026: Kostenlos telefonieren, simsen & surfen im EU-Ausland
Was ist EU-Roaming? Die Definition in Kürze
Unter EU-Roaming versteht man die Nutzung Deines deutschen Handyvertrags im EU-Ausland und im EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) zu den gleichen Konditionen wie zu Hause. Das gilt für Telefonate, SMS und mobiles Surfen. Möglich macht das die EU-Roaming-Verordnung („Roam like at home“), die noch bis mindestens 30.06.2032 gilt.
Wie das genau funktioniert, welche Länder dazugehören und wo die Fallstricke liegen, erklären wir Dir im Folgenden im Detail.
In diesen Ländern gilt EU-Roaming
EU-Roaming gilt gesetzlich in folgenden Ländern:
| Region | Länder |
|---|---|
| EU | Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (auch Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique), Griechenland, Großbritannien (auch Gibraltar), Irland, Italien (auch Vatikanstadt), Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil) |
| Zusätzlich (EWR) | Norwegen, Island, Liechtenstein |
Wichtig zu Großbritannien: Wegen des „Brexit“ gilt „Roam like at Home“ offiziell nur noch bis Ende 2020. Dank laufender und verlängerter Verträge kannst Du bei Telekom, Vodafone und O₂ aber auch 2026 noch in Großbritannien roamen – mehr Details dazu in unserem separaten Brexit-Roaming-Artikel.
EU-Roaming gilt NICHT in der Schweiz, auf der Isle of Man, den Britischen Kanalinseln (Guernsey und Jersey) sowie den Zwergstaaten Andorra, Monaco und San Marino. Auch die Ukraine ist bislang nicht von der EU-Verordnung abgedeckt, wenngleich es wegen des Ukraine-Kriegs spezielle Kulanz-Regelungen der Anbieter gibt und eine „Roam like at home“-Regelung für die Ukraine in Arbeit ist.
- Du nutzt das Handy auf Fähren, Schiffen und in Flugzeugen (auch innerhalb der EU)? Dann ist Vorsicht geboten. Die Roaming-Verordnung gilt nur für landgestützte (terrestrische) Netze. Schiffs- und Flugzeugnetze sind jedoch häufig per Satellit angebunden. Vorsicht also in der Nähe von Häfen!
Manche Provider/Netzanbieter (z. B. Telekom) erweitern die gesetzlich vorgeschriebene Liste um zusätzliche Länder (z.B. die Schweiz). Weiter unten im Artikel findest Du die Konditionen der verschiedenen Provider/Netzbetreiber.
EU-Roaming-Verordnung im Überblick
Roaming war früher eine teure Angelegenheit. Mit der aktuellen EU-Verordnung wurde jedoch den Roaming-Aufpreisen (weitestgehend) ein Riegel vorgeschoben!
Kurz zusammengefasst gilt die Regel „Roam like at home“. Vereinfacht gesagt: Du kannst Deinen Tarif innerhalb der Europäischen Union (und des Europäischen Wirtschaftsraums EWR) so nutzen, als wärst Du bei Dir zu Hause. In jedem Land von EU und EWR gelten die Konditionen des Inlandtarifs. Und es gibt sogar noch einen weiteren Vorteil!
Es entstehen nämlich keine Extra-Kosten beim Telefonieren oder SMS-Versenden innerhalb des EU-Landes, vom EU-Land nach Deutschland und sogar vom EU-Land in ein anderes EU-Land! Eingehende Anrufe und SMS sind kostenlos.
Die komplette Roaming-Verordnung findest Du auf dieser Seite der EU-Kommission.
EU-Roaming: Verbesserungen seit 01.07.2022 (für zehn weitere Jahre)
Das regulierte EU-Roaming wurde ursprünglich nur bis 30.06.2022 befristet. Die EU hat mittlerweile einer Verlängerung zugestimmt. Diese soll für zehn Jahre, also bis 30.06.2032, gelten und neben den bisherigen Regelungen weitere Verbesserungen (Verordnung 2022/612) mitbringen, darunter auch 5G im Roaming:
Surfgeschwindigkeit
- gleiche Surfgeschwindigkeit im EU-Ausland wie im Inland (also keine automatische Drosselung der MBit/s.-Geschwindigkeit im Ausland).
- kein Wechsel von 5G zu LTE: wenn 5G im Ausland bereits verfügbar, muss es angeboten werden
Pünktlich zum Start der Urlaubssaison haben Telekom, Vodafone und Telefónica ihre Roaming-Optionen auch passend erweitert. So können in bis zu 40 Ländern – je nach Netzbetreiber – weltweit nun auch die örtlichen 5G-Netze genutzt werden. Neben klassischen EU-Reisezielen wie Spanien, Italien, Frankreich oder auch Griechenland, sind – im Fall der Telekom – auch Länder außerhalb der EU wie die USA, Kanada oder China mit dabei.
Internetdaten im Ausland nutzen? Dafür gibt es einen Begriff! Wir erklären Dir was Datenroaming ist, wie Du es verhindern kannst und wie Du am besten damit umgehst.
Sinkende Großhandelspreise pro GB (bessere Fair-Use-Policy)
- Bedeutet für Dich: Mehr Datenvolumen für die Auslandsnutzung, bspw. wenn Du einen Unlimited-Tarif nutzt.
- Die Preise sinken auf bis zu 1 Euro netto (1,19 Euro brutto) bis 01.01.2027. Ursprünglich waren sogar nur 60 Cent im Gespräch, das ist jedoch mittlerweile vom Tisch.
- Die genauen Preise sind: 2,38 Euro brutto ab 01.07.2022, 2,14 Euro brutto (1,80 Euro netto) ab 1. Januar 2023, 1,84 Euro (1,55 Euro netto) ab 1. Januar 2024, 1,55 Euro (1,31 Euro netto) ab 1. Januar 2025, 1,31 Euro (1,10 Euro netto) ab 1. Januar 2026 und 1,19 Euro (1 Euro netto) pro Gigabyte ab 1. Januar 2027 bis 30.6.2032.
Kosten-Warnungen
Bei Aufenthalt an der EU-Außengrenze, falls Roaming-Kosten entstehen können (auch die Schweiz würde eine solche Grenze markieren).
Notruf
- Notruf 112 ist EU-weit kostenlos.
- Anbieter sind verpflichtet, über den Notruf 112 zu informieren.
Bis 2024 sollte ursprünglich eine neue Regelung für Telefonate ins Ausland gefunden werden, diese Chance wurde jedoch verpasst. Es gilt also wie zuvor eine Preisgrenze von 19 Cent pro Minute, und das bis Ende 2029.
Wichtige Hinweise zur EU-Roaming-Verordnung
- Es geht bei der Verordnung nur um die zusätzlichen Roaming-Gebühren. Die normalen Gesprächsgebühren fallen natürlich trotzdem an. Wenn Dein Tarif also z. B. 300 Freiminuten hat und anschließend 9 Cent/Minute kostet, dann gilt dies auch im EU-Ausland.
- Das EU-Roaming behandelt alle Länder der Europäischen Union wie ein Land. Daher gilt Dein Inlands-Tarif auch für Gespräche/SMS von einem EU-Land in ein anderes (z. B. Du befindest Dich in Portugal und rufst eine französische Teilnehmerin an). In diesem Fall greift Deine Flatrate oder das gebuchte Paket. Das Gespräch oder die SMS kostet also so viel wie innerhalb Deutschlands.
- Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für Gespräche/SMS von Deutschland ins EU-Ausland. Diese Auslandsverbindungen können nach wie vor sehr teuer sein! Hier soll aber nachgebessert werden.
- Netzinterne Leistungen („on-net“) von Mobilfunktarifen sind von der neuen Verordnung ausdrücklich nicht abgedeckt. Dazu gehören auch Community-Flatrates wie etwa die Flat von ALDI Talk zu ALDI Talk. Du kannst als ALDI-Talk-Kunde also nicht aus z.B. Frankreich einen anderen ALDI-Talk-Kunden ohne weitere Kosten anrufen, wenn Du nur die Community-Flat gebucht hast. Der Grund: Mit der Reise ins Ausland befindest Du Dich in einem anderen Netz (Du bist „off-net“), daher funktionieren netzinterne Flatrates nicht mehr. Mit der Allnet-Flat hingegen fallen keine zusätzlichen Kosten an, denn diese funktionieren netzübergreifend.
- Beim kostenlosen EU-Roaming hast Du häufig die freie Netzwahl. Die Provider haben in den EU-Ländern Partnernetze, mit denen sie kooperieren und die standardmäßig für Roaming verwendet werden. Das bevorzugte Netz ist auf der SIM-Karte gespeichert. Das bevorzugte Partnernetz ist jedoch nicht immer das beste Netz. Die EU-Roaming-Verordnung gilt jedoch ausdrücklich für alle Netze. Du kannst in Deinem Smartphone also manuell ein beliebiges anderes Netz Deiner Wahl (z. B. mit besserer Netzabdeckung oder LTE) einstellen.
- Du wirst weiterhin von Deinem Mobilfunkanbieter per SMS auf das Überschreiten der Landesgrenzen hingewiesen – spätestens wenige Minuten nach Eintritt. Dies geschieht auch bei Ländern, für die unter die neue Roaming-Verordnung fallen.
- Achtung: Wer das Roaming jetzt in den Telefon-Einstellungen aktiviert, hat dieses natürlich überall – also auch außerhalb der EU, auf Fähren, in Flugzeugen etc. – aktiviert. Deshalb empfehlen wir dringend nach jedem Auslandsaufenthalt in der EU das Datenroaming im Smartphone wieder zu deaktivieren, um hohe Kosten zu vermeiden. Weitere Kostenfallen bei Handyverträgen haben wir in einem extra Artikel zusammengefasst.
Um Missbrauch zu vermeiden, erlaubt die EU-Verordnung beim Roaming ein paar Einschränkungen – die sogenannten Fair-Use-Regeln – die wir im Folgenden kurz erläutern. Weitere Informationen inkl. das EU-Datenvolumen für Unlimited-Tarife im Überblick findest Du im dazu passenden Beitrag.
Fair-Use-Regeln
Roaming soll stets nur vorübergehend sein und keine Dauerlösung. Die Mobilfunkbetreiber wollen Konkurrenz über die Landesgrenzen hinweg verhindern. Verträge aus Italien, Estland und Finnland sind beispielsweise besonders günstig. Deutschland gehört hingegen zum oberen Mittelfeld bei den Tarifkosten.
Damit Du also nicht dauerhaft einen ausländischen Handyvertrag nutzt, dürfen Provider aufgrund der Fair Use Policy Nachweise verlangen, dass Du als Kunde eine „stabile Bindung“ an das Land hast. Ein Nachweis für solch eine stabile Bindung kann eine Meldebescheinigung, ein Studiennachweis oder Nachweis der Beschäftigung sein. Überdies gelten noch die folgenden Spielregeln.
Der häufigste Stolperstein, den ich in der Beratung sehe, ist die 4-Monats-Regelung: Viele nutzen ihren deutschen Tarif unbewusst über Monate hinweg im EU-Ausland – etwa bei längeren Auslandssemestern oder Homeoffice im Ferienhaus – und wundern sich dann über plötzliche Roaming-Aufschläge. Mein Tipp: Wer absehbar länger als vier Monate im Jahr im EU-Ausland ist, sollte sich vorher aktiv mit seinem Anbieter in Verbindung setzen.Stefanie - Unsere Expertin für Roaming
Fair-Use-Regel 1: Die 4-Monats-Regelung
Die sogenannte 4-Monats-Regelung soll das Ausnutzen des kostenlosen EU-Roaming verhindern. Du kannst 4 Monate pro Jahr Deinen Mobilfunktarif ohne Extra-Kosten im EU-Ausland nutzen. Stellt der Provider jedoch fest, dass der Tarif über einen Zeitraum von mehr als vier Monaten pro Jahr im EU-Ausland genutzt wird, so darf er Roaming-Aufschläge in Rechnung stellen (s. u.).
Fair-Use-Regel 2: Angemessene Nutzung des Datenvolumens
Bei einem Tarif mit unlimitierter Internet-Flat (oder falls Dein Inlands-Tarif sehr günstig ist, unter derzeit – 2025 – 1,31 Euro/GB netto bzw. 1,55 Euro/GB brutto), tritt nach EU-Regelung eine Formel in Kraft, die Dir Dein maximal zur Verfügung stehendes Datenvolumen im EU-Ausland berechnet: mtl. Grundgebühr in Euro / 1,55 Euro pro GB × 2. Bei einer Grundgebühr von 10 Euro im Monat sind das also rund 12,9 GB, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
Interessant wird es hauptsächlich in Tarifen mit unbegrenzten Daten: Verbrauchst Du mehr, kann ein Aufschlag gemäß aktuellem Großhandelspreis (2025: 1,55 Euro inkl. MwSt.) pro Gigabyte anfallen. Weitere Rechenbeispiele findest Du weiter unten in den Abschnitten zu den einzelnen Providern.
- Wenn Du einen Tarif mit Handy hast, dann zählt die Grundgebühr, die der Tarif ohne Handy hätte.
Wenn Du mehr Datenvolumen hast, als Dir laut der obigen Formel zusteht, dann können zusätzliche Kosten entstehen, siehe nächster Abschnitt.
Aufschläge gemäß der Fair-Use-Regeln
Bei Tarifen, die über die regulierte Leistung hinausgehen oder bei Missachtung der Fair-Use-Regeln (längere Nutzung des Tarifs als 4 Monate pro Jahr) können von den Providern folgende Aufschläge (hier netto und ohne MwSt.) erhoben werden:
- 2,2 Cent/Min
- 0,4 Cent/SMS
- 1,31 Euro/GB (bis zum 31. Dezember 2025)
Diese Aufschläge muss der Provider jedoch zwei Wochen vorher ankündigen. Du wirst also nicht unangekündigt zur Kasse gebeten, sondern erst mal nur vorgewarnt.
Die Aufschläge für Datenverbindungen werden in den kommenden Jahren schrittweise sinken. Sie betragen nun seit 1. Januar 2026 beispielsweise 1,31 Euro brutto bzw. 1,10 Euro netto.
Hier sind die Preise für Deutschland (mit 19% MwSt.):
- 9,16 € pro Gigabyte bis 31. Dezember 2017
- 7,14 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2018
- 5,36 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2019
- 4,17 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2020
- 3,57 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2021
- 2,975 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2022
- 2,38 € pro Gigabyte ab 1. Juli 2022
- 2,14 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2023
- 1,84 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2024
- 1,55 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2025
- 1,31 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2026
- 1,19 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2027 bis voraussichtlich 30.6.2032
Dauerhafte Nutzung einer ausländischen SIM-Karte
Eine dauerhafte Nutzung eines günstigen ausländischen Tarifs scheint nur auf den ersten Blick clever.
Zum einen könntest Du in dem Fall nicht die eigene Rufnummer mitnehmen und hättest stattdessen eine ausländische Rufnummer mit zusätzlichem Ländercode (z.B. +372 für Estland), zum anderen wäre ein Anruf auf diese Nummer für Deine Freunde aus Deutschland im ungünstigsten Fall teuer, da es ein Gespräch von Deutschland ins Ausland ist.
Bliebe höchstens noch die Nutzung einer ausländischen SIM-Karte nur für mobile Daten in einem Dual-SIM-Handy. Da machen dann aber die Fair-Use-Regeln (siehe oben) einen Strich durch die Rechnung. Du müsstest dann alle 4 Monate den Tarif neu buchen. Ob der Aufwand das wert ist, musst Du selbst entscheiden.
Auch hierzulande bekommt man übrigens recht häufig günstige reine Datentarife, siehe unseren Artikel zu Dual-SIM-Tarifen. Und mit der passenden Zugabe zusammen ist ein Datentarif hierzulande effektiv sogar günstiger als im Ausland.
- Auch die eSIM ist eine interessante Alternative für Deine Reise. Alle Infos zu eSIM-Anbietern im Ausland gibt’s hier!
EU-Roaming vs. Roaming-Sondertarif
Viele Tarife verfügen über ein besonderes Roaming-Paket. Dieses kann gegenüber dem regulierten EU-Roamingtarif vorteilhaft sein, zum Beispiel, wenn Du damit im Nicht-EU-Ausland roamen willst oder wenn zusätzliches Datenvolumen geboten wird.
Bei Roaming-Sondertarifen sind zwei Dinge zu beachten:
- Wurde der Tarif nach dem 15.06.2017 abgeschlossen? Tarife dürfen mit voreingestelltem Roaming-Sondertarif verkauft werden, wenn dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird. Wenn dies bei Deinem Tarif der Fall ist, kannst Du aber jederzeit in den EU-Roamingtarif wechseln.
- Wurde der Tarif vor dem 15.06.2017 abgeschlossen? Dann überprüfe, ob Dein Tarif wie vorgesehen auf den EU-Roamingtarif umgestellt wurde. Das siehst Du meistens im Kundenbereich auf der Website oder bekommst die Auskunft an der Hotline.
Gilt das Roaming-Paket nur für Länder, die unter die neue gesetzliche Regelung fallen (siehe gesetzliche EU-Länderliste), dann erfolgte in der Regel eine automatische Umstellung am 15.06.2017 (mit Ausnahmen, auf die wir noch zu sprechen kommen). Gilt das Paket für zusätzliche Länder (z.B. die Schweiz), dann konnte der Anbieter die Option nicht von sich aus aufheben, da dies eine vertraglich zugesicherte Leistung ist.
- In jedem Fall gilt jedoch, dass der Provider gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Wechsel zur gesetzlichen Regelung zu ermöglichen. Dies kannst Du je nach Anbieter im Kundencenter oder bei der Hotline Deines Anbieters machen.
Ob sich ein Wechsel zur gesetzlichen Regelung lohnt oder nicht, hängt vom konkreten Roaming-Paket des Tarifs ab (siehe Provider-Liste unten). So haben manche Tarife z.B. ein Roaming-Paket, das zwar das verfügbare Datenvolumen auf 1 GB begrenzt, dafür aber die Schweiz einschließt. Die Tarife von Drillisch boten ein solches Europa-Paket.
Dort ist es außerdem so, dass das (je nach Tarif) bis zu 1 GB umfassende EU-Datenvolumen nicht vom nationalen Datenvolumen abgezogen wird. Da lohnt es sich eventuell eher bei der EU-Option von PremiumSIM zu bleiben. Auch bei O₂ könnte es für den einen oder anderen sinnvoller sein, in der alten Option zu bleiben.
Gilt das gebuchte Roaming-Paket jedoch nicht für zusätzliche Länder, musste der Anbieter am 15.06.2017 auch Bestandskunden nachträglich auf das EU-Roaming inkl. „Roam like at home“ umstellen.
Sonderfall O₂: Keine automatische Umstellung
Als zum 15.06.2017 für alle Mobilfunkkunden in der Europäischen Union das neue Prinzip „Roam like at home“ Wirklichkeit wurde, schauten viele O₂-Kunden in Deutschland erst einmal in die Röhre: Bestandskunden, die zuvor nicht den „Euro-Tarif“ nutzten, sondern ein spezielles Roaming-Paket, wurden nicht auf den regulierten Roaming-Tarif mit dem EU-Roaming umgestellt.
Hinweis: Es gibt auch sogenannte „National-Tarife.“. Diese fallen nicht unter die EU-Regulierung, denn sie sind außerhalb Deutschlands einfach gar nicht nutzbar: z. B. DeutschlandSIM. Solche Tarife sind zwar etwas günstiger als Tarife mit Roaming, lohnen sich aber nur für Leute, die wirklich nie verreisen.
Kostenfallen im EU-Roaming
Es gibt leider weiterhin Kostenfallen, in die man beim Roaming tappen kann. Manche sind neu, manche haben sich durch die neuen Regelungen erst ergeben:
- Wenn Du aus dem Ausland von einer deutschen SIM-Karte die eigentlich gebührenfreien Sonderrufnummern mit 0800- oder 00800– anrufst, können hohe Minutenpreise anfallen! Für Anrufe aus dem Heimatnetz müssen diese Rufnummerngassen kostenlos sein. Das gilt jedoch nicht für das Roaming. Entweder sind die Nummern nicht erreichbar oder sie werden teuer abgerechnet. Da die Rufnummern mit Gratis-Anrufen verbunden werden, ist dies eine Kostenfalle.
- Voice over WiFi / WiFi Calling: Vorsicht bei Anrufen im Ausland in ein anderes Land! Hast Du Voice over WiFi aktiviert und startest einen Anruf – zum Beispiel über das Hotel-WLAN – dann wirst Du von Deinem Anbieter nicht mehr als Roaming-Teilnehmer behandelt. Bist Du im EU-Ausland, kannst Du gemäß der Roaming-Regulierung zu den gleichen Konditionen in ein anderes Land telefonieren wie innerhalb Deines Heimatlandes – einer der großen Vorteile dieser Regelung. Sobald Du jedoch in einem WLAN surfst und darüber telefonierst, gilt dies nicht mehr!
- Zu den Aufschlägen gemäß den Fair-Use-Regeln: siehe oben!
- Vorsicht bei Ländern in Europa, die nicht zur EU gehören. Darunter die Schweiz, aber auch die Westbalkan-Staaten. Einige Provider bieten spezielle Preiskonditionen an, bei anderen wird’s richtig teuer. Mit dem Westbalkan-Roaming entsteht ein neuer Roaming-Verbund, die Kosten sollen sich perspektivisch an das Roaming in der EU annähern.
- Gegebenenfalls kommt es auch zum sogenannten Geisterroaming.
Die Konditionen der Provider im Detail
Hier findest Du die EU-Roaming-Konditionen für Bestandskunden und Neukunden der Netzbetreiber und der wichtigsten Provider.
Telekom EU-Roaming
Die beliebten Telekom Magenta Mobil Tarife S bis L+ Premium (Abschluss / Tarifwechsel ab 19.04.2016) beinhalten bereits das „All Inclusive“-EU-Roaming-Paket der Telekom. Damit nutzt Du bereits kostenloses EU‑Roaming. Es ändert sich also nichts durch die neue EU‑Regelung.
Hinweis: Telekom-EU‑Roaming gilt in der gesetzlichen Länderliste der Verordnung und zusätzlich in der Schweiz. Ausgenommen ist der neue Tarif Magenta Mobil XL: In diesem ist die Schweiz nicht im EU-Ausland verfügbaren Datenvolumen eingeschlossen.
Bei Tarifen mit Flatrate für Telefonieren, Surfen und SMSen, bei denen der Abschluss / Tarifwechsel vor dem 19.04.2016 stattfand, ist die Schweiz nicht inklusive. Falls Du außerdem hier die Option „All Inclusive“ gebucht hast, solltest Du diese unter Umständen wieder kündigen, da Du mit der Option für Anrufe bzw. SMS von einem EU-Land in ein anderes EU-Land zahlst. Da ist es eventuell sinnvoller, in die gesetzliche Regelung zu wechseln.
EU-Roaming-Datenvolumen in den Unlimited-Tarifen der Telekom: Seit dem 15.06.2017 gilt die folgende Formel zur Berechnung des im Rahmen des EU-Roamings zur Verfügung stehenden Datenvolumens in GB:
monatlicher Grundpreis des Tarifs (netto) ohne Smartphone / aktuell gültiges Roamingvorleistungsentgelt × 2
Das 2024 aktuell gültige regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt beträgt 1,84 Euro (brutto) pro GB. Netto sind das 1,55 Euro pro GB. Setzt Du den (von der EU bzw. der Bundesnetzagentur kommunizierten) Netto-Preis in die Formel ein, musst Du auch die Grundgebühr ohne Mehrwertsteuer einsetzen (was der kompliziertere Rechenweg wäre).
Die detaillierten Konditionen – auch für Prepaid-Tarife – findest Du auf der Telekom-Infoseite.
Vodafone EU-Roaming

EU-Roaming bei Vodafone beinhaltet nur die gesetzliche EU‑Länderliste. Für die Schweiz und andere Länder gibt es einen eigenen Roaming-Verbund.
Weitere Infos findest Du auf dieser Info-Seite von Vodafone. Dort gibt es auch einen FAQ-Bereich.
O₂ EU-Roaming

Das EU-Roaming bei O₂ beinhaltet für Neuverträge ab dem 15.06.2017 nur die gesetzliche EU-Länderliste.
Bestandskunden mit einem älteren O₂-Free-Tarif (vor 2017 abgeschlossen) nutzen bereits ein EU-Roaming-Paket, das in der gesetzlichen EU-Länderliste (s.o.) und zusätzlich in den folgenden Ländern und Überseegebieten gilt: Schweiz, Isle of Man, Britischen Kanalinseln (Guernsey und Jersey), Andorra, San Marino, Vatikanstadt, französische Überseegebiete (Guayana, Guadeloupe, La Réunion und Martinique).
Das Paket beinhaltet max. 1 GB (die verbrauchten Daten werden vom Inlands-Datenvolumen abgezogen). Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, im alten Roaming-Paket zu bleiben anstatt in die neue gesetzliche Regelung zu wechseln (vor allem wenn man einen Urlaub in eines der zusätzlichen Länder plant).
Falls Du wechseln möchtest, so geht das geht mit der O₂-App oder per SMS mit dem Kennwort „ JA“ an die 65544.
Kunden, die bereits einen Tarif mit reinem EU-Roaming (ohne Schweiz etc.) hatten (auch „Roaming Basic“ bzw. „Weltzonenpack“ und „Mobiles Internet Ausland“ genannt), wurden am 15.06.2017 automatisch umgestellt, ohne dass sie dafür etwas tun müssen.
Weitere Infos findest Du auf dieser Info-Seite von O₂.
Drillisch EU-Roaming

Drillisch ist der Konzern hinter den vielen SIM-only-Krachern im O₂-Netz, als da wären sim.de, BLACKSIM, simplytel u.s.w.
Hinweis: Bei allen Drillisch-Tarifen ist mittlerweile der regulierte EU-Roamingtarif vorausgewählt. Auf Wunsch kannst Du nach der Bestellung jedoch auch ein alternatives Europa-Paket in der Servicewelt für mtl. 4,99 Euro hinzubuchen.
Bei einigen Anbietern, wie etwa den Drillisch-Marken winSIM, sim.de, handyvertrag.de u.a., ist die SIM-Karte in den ersten 7 Wochen nach Vertragsstart für eine Auslandsnutzung gesperrt.
Diese Sperre kannst Du jederzeit selbst über Deine persönliche Servicewelt freischalten:
„Vertrag“ ➞ „Tarifoptionen“ ➞ „Sperr-Dienste“ ➞ „Sperre der Nutzung im Ausland“
Die genauen Konditionen findest Du z. B. auf der BLACKSIM Info-Seite.
freenet EU-Roaming
Bei manchen Kunden sperrte freenet (früher mobilcom-debitel) im ersten Vertrags-Monat das Roaming. Dies geschah jedoch nur, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorhanden war oder es in der Vergangenheit einen Fall gab, bei dem die monatliche Grundgebühr nicht gezahlt wurde. Wie freenet auf Nachfrage von Handyhase mitteilte, haben betroffene Kunden aber jederzeit die Möglichkeit, sich mit dem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um ihren Fall individuell zu klären.
Frühere Regelungen, dass allen unter 21 Jahren Roaming dauerhaft gesperrt wurde, sind spätestens beim Namenswechsel von mobilcom-debitel zu freenet Mobilfunk aus den geltenden freenet-AGBs gestrichen worden. Außerdem wird eine Bonitätsprüfung, wenn, dann direkt bei Vertragsabschluss durchgeführt und nicht mehr an die Verfügbarkeit von Roaming gekoppelt:
2.3 freenet behält sich vor, 2.3.1 vor der Annahme des Kundenantrages nach Maßgabe des anliegenden Datenschutzmerkblattes Auskünfte im Rahmen einer Bonitätsprüfung einzuholen; […]
Laut Usern musste dafür nachgewiesen werden, dass man ein Einkommen von mindestens 900 Euro im Monat hat. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, war es möglich, eine Sicherung zu hinterlegen.
Seit dem 15.06.2017 gilt ganz normal das gesetzliche EU‑Roaming. Du kannst Deinen Tarif also in der EU nutzen wie zu Hause. Du solltest aber die Fair-Use-Regeln beachten (siehe oben).
- Wenn Du bereits eine spezielle Roaming-Option gebucht hast, dann gelten weiterhin die Preise der entsprechenden Roaming-Option. Bei diesen speziellen Roaming-Optionen finden die Fair-Use-Regeln keine Anwendung. Du kannst jederzeit zur gesetzlichen Regelung wechseln. freenet empfiehlt dazu auf der Info-Seite zu EU-Roaming die Nutzung der Hotline 040 – 5555 41 110.
Weitere Infos findest Du in diesem pdf-Dokument.
klarmobil EU-Roaming

Bei klarmobil gilt seit dem 15.06.2017 ganz normal das gesetzliche EU‑Roaming. Bis 2022 gab es eine besondere Einschränkung: So war Roaming bei Abschluss eines Neuvertrags komplett gesperrt, zumindest in den ersten sechs Wochen:
[…] Roaming [ist] weltweit während der ersten 6 Wochen gesperrt und wird danach automatisch für Sie zum darauffolgenden Monatsersten aktiviert.
Mittlerweile wurden alle Hinweise auf diese Roaming-Sperre von den klarmobil-Seiten entfernt.
Du kannst Deinen Tarif also in der EU (siehe gesetzliche Länderliste) nutzen wie zu Hause. Du solltest aber die Fair-Use Regeln beachten (siehe oben).
Weitere Infos findest Du im pdf-Dokument auf dieser Seite.

freenet Mobile EU-Roaming
Bei freenet Mobile gilt seit dem 15.06.2017 ganz normal das gesetzliche EU‑Roaming. Die Roaming-Sperre entfällt auch bei freenet Mobile mittlerweile. Zuvor hattest Du den Handytarif erst nach sechs Wochen im Ausland nutzen können. Mittlerweile gilt: Roaming gemäß Fair-Use ist möglich.
Weitere Infos findest Du in diesem pdf-Dokument.
otelo EU-Roaming

Bei otelo gilt seit dem 15.06.2017 ganz normal das gesetzliche EU‑Roaming. Du kannst Deinen Tarif also in der EU nutzen wie zu Hause. Du solltest aber die Fair-Use-Regeln beachten (siehe oben).
Weitere Infos findest Du im passenden pdf-Dokument.
ALDI Talk EU-Roaming

Auch bei ALDI Talk gilt seit dem 15.06.2017 natürlich das gesetzliche EU‑Roaming. Du kannst Deinen Tarif also in der EU nutzen wie zu Hause. Du solltest aber die Fair-Use Regeln beachten (siehe oben).
ALDI Talk EU-Roaming gilt nicht in der Schweiz. Man kann jedoch für je 4,99 Euro 150 Gesprächsminuten (auch für eingehende Verbindungen) oder 500 MB Datenvolumen für die Schweiz dazubuchen. Die Laufzeit beider Optionen beträgt sieben Tage. Die Optionen verlängern sich nicht automatisch.
Hinweis: Die Community-Flat (Flat von ALDI Talk zu ALDI Talk) ist mittlerweile ebenfalls von der Regulierung betroffen! Du kannst als ALDI Talk Kunde in Deutschland also einen ALDI Talk Kunden, der sich in Frankreich aufhält, kostenlos anrufen, zum Beispiel mit dem ALDI TALK Mini Tarif.
Fazit zum EU-Roaming
Endlich kannst Du innerhalb der EU ohne Extrakosten telefonieren, simsen und surfen!
Bei längeren Reisen solltest Du jedoch die Fair-Use-Regeln mit der 4-Monats-Regelung und der Begrenzung des maximalen Datenvolumens im Kopf behalten. Einzig Telefonate ins Ausland sowie Roaming in benachbarten Nicht-EU-Staaten können noch zu einer Kostenfalle werden. Hier gibt es langsame, jedoch stetige Verbesserungen.
Roaming außerhalb der EU
Achtung: Wer das Datenroaming jetzt dauerhaft in den Telefon-Einstellungen aktiviert, hat dieses natürlich auch außerhalb der EU aktiviert. Hier sind zwei Tarifinfo-SMS, die ich bei meinem letzten Urlaub bekommen habe:

Da muss man also wirklich aufpassen, dass man im Smartphone Daten-Roaming deaktiviert hat, sonst entstehen schon für das erste automatische App-Update am Flughafenterminal Kosten von 15 Euro pro MB (!). Die Abrechnung erfolgt dabei natürlich „ohne Höchstgrenze“.
Hier bietet es sich oft an, eine lokale SIM-Karte zu kaufen, ein extra Auslands-Paket des eigenen Mobilfunkanbieters zu buchen oder eine SIM-Karte bei simly zu bestellen. simly hat sich auf Prepaid SIM-Karten fürs Ausland spezialisiert.
Telefonieren und Surfen mit dem Handy im EU-Ausland konnte vor der EU-Roaming-Verordnung richtig ins Geld gehen. Bis zum 15.06.2017 galten lediglich gedeckelte Preisobergrenzen statt echtem „Roam like at Home“. Wer schon vorher kostenlos roamen wollte, brauchte einen Tarif mit eigenem EU-Roaming-Paket.
Preisobergrenzen für EU-Roaming seit 30.04.2016 (Brutto-Preise, Quelle: europa.eu):
- Telefonie ausgehend (pro Min.): Inlandspreis + 0,06 Euro (max. 0,23 Euro)
- Telefonie eingehend (pro Min.): 0,01 Euro
- SMS: Inlandspreis + 0,02 Euro (max. 0,07 Euro)
- Surfen (pro MB): Inlandspreis + 0,06 Euro (max. 0,24 Euro)
Kurioserweise führte die Deckelung der SMS-Gebühr auf 7 Cent dazu, dass man im EU-Ausland teils weniger für eine SMS zahlte als im Inland (dort waren z.B. 9 Cent üblich). Beim mobilen Surfen musste man dagegen aufpassen: 6 Cent pro MB summierten sich schnell.
Tarife mit bereits vor dem Gesetz kostenlosem EU-Roaming: Die Telekom Magenta Mobil S/M/L-Tarife (inkl. Friends-Varianten), die Vodafone Smart- und Red-Tarife, die O₂‑Free-Tarife sowie PremiumSIM von Drillisch boten schon vor dem 15.06.2017 freiwillig kostenloses Roaming für Telefonie, SMS und Daten in der EU – allerdings mit teils abweichenden Länderlisten und Datenlimits (z.B. 1 GB bei O₂ und PremiumSIM) gegenüber der heutigen gesetzlichen Regelung.
FAQ zum EU-Roaming - Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
Quick and dirty! Wir beantworten Dir hier in aller Kürze die wichtigsten Fragen zum EU-Roaming, damit Du schnellstmöglich auf dem neusten Stand bist.
❓Was bedeutet EU-Roaming?
Unter EU-Roaming versteht man die Nutzung eines ausländischen Handynetzes in der EU, wenn Du nicht in Deutschland unterwegs bist. Darunter fällt sowohl die reine Telefonnutzung als auch der Verbrauch Deines Datenvolumens über das mobile Internet und das Versenden und Empfangen von SMS.
🌍 In welchen Ländern ist EU-Roaming möglich und gültig?
Wie der Name EU-Roaming schon verrät, gelten die Bedingungen für die gesamte Europäischen Union (EU). Zusätzlich gelten die Bestimmungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), also auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.
🔧 Wie funktioniert EU-Roaming?
Sobald Du die Grenze von Deutschland in ein anderes EU-Land überschreitest, wählt sich Dein Handy in eines der Netze im entsprechenden Land ein. Voraussetzung: Dein Handy hat die automatische Netzwahl aktiviert. Du wirst über die Roaming-Konditionen schriftlich informiert.
🗼Wer bietet EU-Roaming an?
Fast alle gängigen Provider und Anbieter haben EU-Roaming in ihren Tarifen verankert. Verpflichtend ist es aber nicht. Schaue dazu in unserem Artikel die jeweiligen Bedingungen der Provider zum Roaming im Ausland an.
💰 Was kostet EU-Roaming?
In der Regel ist innerhalb der EU und des EWR die Nutzung ohne Aufpreis nutzbar. Allerdings gibt es Fair-Use-Grenzen. Zudem können kleinere Kostenfallen Dich dennoch Geld kosten. Welche das sind, erfährst Du im Artikel.
🏴 Ist England im EU-Roaming enthalten?
Großbritannien ist nicht mehr Teil der EU und auch nicht des Binnenmarktes. Doch bislang wollen Provider nichts ändern. Für Kunden von Telekom, Vodafone und o2 bleibt das EU-Roaming also weiterhin trotz Brexit bestehen.
🇨🇭 Funktioniert EU-Roaming auch in der Schweiz?
Nein, denn die Schweiz ist nicht in der EU vertreten. Einige Provider erlauben kostenloses Roaming oder kostenlose Datennutzung in der Schweiz, etwa die Telekom. Kunden des größten Netzanbieters haben hier also Glück. Es muss allerdings ein original Telekom-Vertrag sein. Es reicht also nicht, wenn ein Fremdanbieter das Telekom-Netz nutzt.